Durch klarmobil gelöste Beschwerde. | 393 Views | 18.02.2014 | 09:55 Uhr
geschrieben von K. Müller

klarmobil GmbH (Büdelsdorf)

Rückwirkende Kontopflegegebühr bei gekündigtem Vertrag

Bestell-/Kundennummer: 1051736183

Ende November 2010 bestellte ich die Internet Flat 500 plus UMTS-Surfstick für das Surfen mit meinem Laptop. Das funktionierte problemlos. Anfang November 2012 kündigte ich mit Schreiben und E-Mail diesen Vertrag über die Internet Flat 500 mit Ablauf des November 2012, da ich mir ein Smartphone zulegte und den Surfstick nicht mehr benötigte. Die Kündigung der Internet Flat bzw. die ‚Deaktivierung‘ mit Ablauf des November 2012 wurde mir mit drei Mails bestätigt.

SCHLAGWORTE

Für das Smartphone bestellte ich bei klarmobil zum selben Zeitpunkt die AllNet Spar Flat. Ich erhielt dazu eine neue Mobilfunknummer und eine MikroSIM. Da ich mit dem Smartphone nicht ins mobile Internet kam, wandte ich mich im Dezember 2012 an klarmobil und stellte dabei fest, dass die alte Mobilfunknummer für die Internet Flat 500 noch aktiviert war! Ich wies klarmobil darauf hin und bat, diese alte Nummer endlich abzustellen, da ich die Leistung nicht mehr wolle. Darauf erhielt ich keine Antwort mehr. Ins mobile Internet kam ich dann schließlich ohne die Hilfe von klarmobil. Das erste halbe Jahr (Januar bis Juni 2013) verlief ohne Probleme und auf den Rechnungen war nur die neue Mobilfunk-Nummer der AllNet Spar Flat ausgewiesen.

Auf der Rechnung im Juli 2013 tauchte dann plötzlich die alte, gekündigte Mobilfunknummer der Internet Flat 500 auf und mir wurde dabei die sog. ‚Kontopflegegebühr‘ in Rechnung gestellt. Ich hielt das zunächst für ein Versehen, da ich den Vertrag ja bereits November 2012 gekündigt hatte. Als die Kontopflegegebühr dann auch auf der Augustrechnung auftauchte, meldete ich mich bei klarmobil und wies auf die Kündigung des Vertrages für die Internet Flat 500 hin. Knapp vier Wochen später erhielt ich dann die Nachricht, dass durch meine Kündigung der Internet Flat 500 keine automatische Kündigung des kompletten Vertrages durchgeführt worden sei und ich künftig den Kundenservice auch telefonisch erreichen könne. Das versuchte ich, landete aber in einer Endloswarteschleife und gab nach gut 10 Minuten auf.

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Ich schickte klarmobil alle Kündigungsbestätigungen und bat um Aufklärung, welche Vertragsteile durch meine Kündigung des Vertrages über die Internet Flat 500 nicht 'automatisch' mit gekündigt worden sein sollen. Danach war dann Funkstille und ich bekam auf drei weitere Anfragen hierzu, meine Einwendungen gegen die weitere Berechnung der Kontopflegegebühr und meine dritte nochmals vorsorglich ausgesprochene Kündigung der Internet Flat 500 keine Antwort mehr (außer der automatischen Eingangsbestätigung). Dafür wurde mir auf meiner Rechnung vom Dezember 2013 gleich fünf Mal die Kontopflegegebühr berechnet - rückwirkend für die Monate Januar bis April 2013 sowie den laufenden Monat. Begründet wurde das mit einer fehlerhaften Systemeinstellung im Abrechnungssystem.

So kam es, wie es kommen musste. Ich kürzte, wie mehrfach angekündigt, die Rechnung um die jeweils berechnete Kontopflegegebühr (bisher aufgelaufene 11 Euro). Danach reagierte klarmobil aber recht schnell und schickte die erste und kurz danach die zweite Zahlungserinnerung. Klarmobil drohte dabei - wie offenbar auch bei anderen Kunden - gleich damit, dass klarmobil bei Nichtzahlung verpflichtet sei, diesen Umstand an die im Datenschutzblatt genannten Auskunfteien zu melden. Ich bat um Angabe der (Rechts-) Grundlage für diese Verpflichtung und schickte nochmals alle Kündigungsbestätigungen der alten Internet Flat 500 an klarmobil und kündigte diesen Vertrag nochmals vorsorglich - nun schon zum vierten Mal! Das ganze ging diesmal per Einschreiben mit Rückschein an klarmobil. Mal sehen, wie’s weitergeht. Wie soll man ein Problem lösen, wenn ein Telekommunikationsunternehmen nicht kommuniziert (antwortet)?

Meinen Vertrag über die AllNet Spar Flat habe ich inzwischen (im November 2013) ebenfalls gekündigt.

Klarmobil-Kunde werde ich sicher nicht noch einmal werden.

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Meine Forderung an klarmobil GmbH: Bestätigung der Kündigungen der beiden Verträge mit Wirkung vom Nov. 2012 (Internet Flat 500) und Nov. 2014 (AllNet Spar Flat); Ersatz der Postauslagen von 10 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.02.2014 | 07:25
Firmen-Antwort von: klarmobil GmbH
Abteilung: kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Müller,

mit Bedauern haben wir Ihre Eingabe zur Kenntnis genommen. Aufgrund der von Ihnen getätigten Angaben haben wir den Vorgang nochmals an den Kundenservice gegeben. Dieser wird sich hier direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüssen

V. Kistenmacher

Ihr klarmobil.de Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


22.02.2014 | 21:17
von K. Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe lediglich die Mitteilung erhalten, dass der Vorgang nochmals (?) an den Kundenservice von klarmobil gegeben wurde. Gestern erhielt ich eine weitere Rechnung, in der mir erneut die Kontopflegegebühr berechnet wurde und die alten, unberechtigten Forderungen immer noch auftauchen und geltend gemacht werden. Habe Widerspruch eingelegt und angekündigt, auch diese Lastschrift, soweit sie die unberechtigten Forderungen betrifft, zurückzugeben.


01.03.2014 | 22:22
von K. Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seit dem 19.02.2014 keine Reaktion von klarmobil. Sachstand ist immer noch so, wie am 22.02.2014 beschrieben. Der Vorgang liegt wohl immer noch beim Kundenservice von klarmobil und wartet auf Bearbeitung.


16.03.2014 | 11:32
von K. Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 03.03.2014 teilte mir klarmobil mit, dass meine (dritte) Kündigung des Vertrages vom 08.09.2013 nun (=nach sechs Monaten!) bearbeitet werde und die berechneten Kontopflegegebühren seit Oktober 2013 gutgeschrieben würden.

Die Kontopflegegebühren von Januar bis September 2013 werden jedoch weiter gefordert. Dazu die Antwort von klarmobil:
Die erste und zweite Kündigung des Vertrages über die Inter Flat 500 im November und Dezember 2012 sei keine wirksame Kündigung des Vertrages gewesen. Mit der Bestellung der Internet Flat 500 (auf dem entsprechenden Formular für die Internet Flat 500) hätte ich keinen Vertrag über die Internet Flat 500 geschlossen, sondern einen Handy-Spar-Tarif und dazu dann die Option Internet Flat 500 dazugebucht. Wenn ich den Vertrag (über die bestellte Internet Flat 500) wirksam hätte kündigen wollen, hätte ich den (mir nicht bekannten) Vertrag über den Handy-Spar-Tarif, die mir zugeteilte Rufnummer 0176/56251486 sowie die Option Internet Flat 500 zusammen kündigen müssen. Das ist absurd! Mit einer bestellten Leistung hätte ich also drei Vertragsteile kündigen müssen! Ich habe klarmobil gestern um Nachweis gebeten, dass ich eine solche d r e i t e i l i g e Bestellung tatsächlich abgegeben habe.
Höhepunkt des Ganzen: Auf den mir erteilten Rechnungen vom Januar bis Juni 2013 tauchte die alte, gekündigte Rufnummer 0176/56251486 nicht mehr auf, so dass ich gar nicht erkennen konnte, dass mir daraus noch Kosten berechnet wurden. Grund war ein ‚Systemfehler‘ bei klarmobil. Ich hatte daher gar keine Chance irgendwie zu reagieren. Das ist klarmobil aber völlig egal. Für den Fehler von klarmobil muss, dies ist die Haltung von klarmobil, ausschließlich der Kunde gerade stehen.
Zwischenfazit: Eine Vertragskündigung bei klarmobil kann gut mal sechs Monate dauern. Für Fehler von klarmobil hat der Kunde einzustehen. Aus einer bestellten Leistung (Internet Flat 500 zum Surfen) macht klarmobil einen Vertrag über einen Handy-Spar-Tarif (=zum Telefonieren). Das Surfen (Wunsch des Kunden) ist nur eine hinzubuchbare Option (Nebensache) des Telefonvertrages. Alles klar?

Lehre daraus: bei Kündigung eines (vermeintlich abgeschlossenen) Vertrages sollte der Kunde vorsichtshalber ganz deutlich machen, dass mit der Kündigung auch sämtliche sonstige Vertragsteile (die ihm nicht bekannt sein müssen) mit umfasst sind.


06.04.2014 | 15:44
von K. Müller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen teilte mir klarmobil mit, dass mir aus einmaliger Kulanz (!)und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Gutschrift für die in 2013 geforderte Kontopflegegebühr und für einen Teil meiner Kosten erteilt wird. Dies geschah dann auch in der letzten Rechnung, so dass die Zahlung der Kontopflegegebühr jetzt endlich vom Tisch ist (wenn auch ausdrücklich nur aus ‚Kulanz‘). Die Vertragskündigungen wurden bestätigt.

Damit ist nun nach rund einem Jahr und drei Monaten der (Vertrags-) Zustand erreicht, der von mir schon im November 2012 gewollt war. Schade nur, dass ich wegen des geringen Betrages von rund 10 Euro (!) viel zu viele Stunden mit Schreiberei, Kopiererei und Widersprüchen gegen monatlichen Rechnungen zubringen musste und die Auslagen (u. a. für Einschreiben und Briefe) fast nochmal 10 Euro betrugen. Aufwand und Ertrag stehen hier in keinem Verhältnis zueinander, so dass man sich oft gar nicht zur Wehr setzt. Bedauerlich auch, dass klarmobil z. T. gar nicht oder erst sehr spät auf Schreiben antwortete und inhaltlich auf meine Einwendungen kaum eingegangen ist.




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