ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Nachträgliche Änderung des Arbeitspreises
Bestell-/Kundennummer: 00942618
Rechnungsnummer: 25148028
Hallo ExtraEnergie Team,
am 29.05 habe ich mit Ihrer Hotline telefoniert. Die Dame war mir leider nicht bereit ihren Namen zu nennen. Diese Dame hat eine Beschwerde an Sie weitergeleitet. Hier nochmal die Beschwerde im Detail:
In der Jahresabrechnung für den Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2014 wurde nachträglich der Arbeitspreis erhöht. Der Arbeitspreis muss beinhalten, wie von Ihnen bestätigt (bestätigt von ihrer Telefonhotline) und wie nach üblichen Gesetzesrichtlinien, die üblichen Steuern und Abgaben (EEG, KWK, StromNEW.). Für die gegebene Jahresrechnung haben sie in der Jahresabrechnung einen Arbeitspreis von 25,71 EUR/kWh (Punkt 4) angegeben, dieser stimmt überein mit dem vereinbarten Arbeitspreis. Zuzüglich hierzu haben sie aber in einer Nebenrechnung die Änderungen von Steuern und Abgaben (EEG, KWK, StromNEV.) aufgeschlagen. Dies ist jeweils für die Änderung von 2013 zu 2012 und 2014 zu 2012 passiert. Da dieses einer Änderung des Arbeitspreises gleichkommt ist dieses Rechtswidrig. Nachgerechnet entsprich dies einer nachträglichen Änderung des Arbeitspreises von 25,71 EUR/kWh auf 28,85 EUR/kWh und widerspricht auch den Angaben über ihren Arbeitspreis in Punkt 4 der Jahresrechnung.
Hier der Hinweis auf den Gesetzestext:
§ 41 Abs. 3 EnWG: (3) Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Der 2. Punkt ist, dass Sie am 26.02.2013 schon den Arbeitspreis von 20,58 EUR/kWh auf 25,71 EUR/kWh erhöht haben, um die Änderung der Steuern und Abgaben (EEG, KWK, StromNEV.) von 2012 zu 2013 Rechnung zu leisten (wie in Ihrem Infoschreiben groß u. breit beschrieben). Diese Änderungen in Steuern und Abgaben (EEG, KWK, StromNEV.) wurden aber nachträglich nochmal berechnet.
Zusammenfassung der Beschwerdepunkte:
- Der Arbeitspreis wurde mit der Jahresrechnung nachträglich geändert in einer nicht zulässigen Nebenrechnung (von 25,71 EUR/kWh auf 28,85 EUR/kWh)
- Der Arbeitspreis wurde von Ihnen am 26.02.2013 geändert auf 25,71 EUR/kWh um die Änderung in den Steuern und AbgabenV (EEG, KWK, StromNE.) von 2012 zu 2013 Rechnung zu tragen. Die Änderung der Steuern und Abgaben wurden nochmal in der Jahresabrechnung für den Zeitraum 01.03.2013 bis 30.04.2014 aufgeschlagen. Somit haben sie doppelt die Erhöhung der Steuern und Abgaben (EEG, KWK, StromNE.) aufgeschlagen.
- Wie sich Rechnung. jpg entnehmen lässt berechnen sie mir sogar Änderung von Umlagen die noch in den Zeitraum vor der Jahresabrechnung fällt: OffshoreUmlage -> Ich glaube dies war ein versteckter Witz?
Minimale Forderung:
- Neuberechnung der Steuern u. Umlagen nur unter Einbeziehung der Änderung der Steuern und Abgaben von Jahre 2013 zu 2014 (auch wenn dies nach § 41 Abs. 3 EnWG Rechtswidrig ist)
Forderung:
Rückerstattung der fälschlich Eingeforderten 80.72€ (siehe Rechnung. jpg (717.74-649.19) *1.19)
06.06.2014 | 14:42
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Frau Urban,
als kundenorientiertes Unternehmen arbeiten wir stetig an unserem Servicekonzept. Wir freuen uns deshalb sehr, dass wir eine Sofortlösung für Sie erwirken konnten und möchten uns für die angenehme Kommunikation mit Ihnen bedanken.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie