574 Views | 14.07.2014 | 13:21 Uhr
geschrieben von Margret Nißmann
Bestell-/Kundennummer: RA 73 236 106 1 DE
Für die gezahlte Gebühr, eines Dokumentes "Einschreiben /Rücksein" ist dieses Dokument weder vom Postzusteller, noch vom angeschriebenen ERS Empfänger, sachgemäß und nicht nach der gesetzlichen Vorschrift, unterschrieben und ausgefüllt worden.
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Diese Arbeitsweise ist mir leider schon des öfteren untergekommen. " Also kein Einzelfall. "
Das finde ich eine fahrlässige Arbeitsweise der Postzusteller.
Mit freundlichen Grüßen:
Margret Nißmann Musfeldstr. 162 47053 Duisburg
Meine Forderung an KKH-Allianz:
Achter Sie darauf, das die Einschreiben / Rükscheine, welches ein Dokument der Rechtsform ist, sachgemäß ausgefüllt ewird.
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