almado-ENERGY GmbH (Köln)
Versteckte Preiserhöhung durch undurchsichtiges E-Mailschreiben
Bestell-/Kundennummer: 11304023618/16405S1282
Die Preiserhöhung und die Erhöhung der Abschlagszahlungen, sind erst in der Abschlussrechnung vom 22.08.2014 für mich ersichtlich geworden. Damit war es mir nicht möglich rechtzeitig zum 27.05.2014 den Vertrag zu kündigen. Die Grundpreiserhöhung die im Schreiben vom 25.11.2013 per Mail (Individuell2_2850060. pdf) die Preiserhöhung angekündigt hat entspricht nicht der gesetzlich vorgeschrieben Form, laut neuster Rechtsprechung sind E-Mail Preiserhöhungen als gesetzlich vorgeschriebene briefliche Information nicht ausreichend.
Es liegt folgendes Gerichtsurteil vor:
„Auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Energiehoch3 GmbH hatte das Landgericht Dortmund in seinem Urteil vom 14. Januar 2011 (AZ: 25 O 247/11) eine an die GVV (Paragraph 5 Absatz 2) angelehnte Preisänderungsklausel in den Strom- und Gaslieferungsverträgen des Versorgers als unwirksam angesehen. Die Argumentation des Anbieters, dass er seine Kunden lediglich per E-Mail über Preisänderungen informieren müsse, weil dies der gesetzlich vorgeschriebenen brieflichen Information gleich stehe, kassierten die Richter ein. Weil Kunden eine E-Mail leichter als einen Brief übersehen könnten, sei die elektronische Nachricht über die Preiserhöhung nicht als gleichwertig anzusehen. “
01.12.2014 | 14:28
Abteilung: Online
Sehr geehrter Herr Sponner,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Kundenanwalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
almado-ENERGY GmbH
Kundenservice-Online
lassen Sie sich gar nicht erst auf Diskussionen mit dem "Kundenanwalt"
ein, da Almado diese Vorgehensweise schon bei x anderen Kunden
"probiert" hat mit der Preiserhöhung per mail.
Beschwerde ist gelöst