Durch INNOVA Handelshaus gelöste Beschwerde. | 530 Views | 18.01.2015 | 09:43 Uhr
geschrieben von Kramer

INNOVA Handelshaus GmbH (Berlin)

Defekte Waschmaschine, Verweigerung Umtausch

Bestell-/Kundennummer: Kundennr. 2489190

Ich habe am 12.09.2014 in der Innova-Filiale in Pankow unter Kaufvertrag 204297538, Kundennr. 2489190 eine Waschmaschine gekauft. Was mir nicht gesagt wurde, war, dass es sich um ein Gerät von 2012 handelte, kein Neugerät.

SCHLAGWORTE

Die Maschine zeigte von Anfang an eine Fehlermeldung an und begann ca. 3 Wochen nach Kauf, bei Drehzahlen ab 1000 Wasser zu verlieren, wusch aber noch. Daraufhin suchte ich die Filiale auf und verlangte eine neue Maschine. Man wies mich total unhöflich ab und sagte mir, ich müsse mich an den Kundendienst des Herstellers wenden, dem Hersteller die zweimalige Möglichkeit zur Reparatur einräumen.

Notgedrungen wandte ich mich an den Kundendienst, erst am 09.12.2014 wurde ein Termin realisiert. Der Monteur klebte einen Gummi ein, das war es. Für zwei Wochen lief die Maschine ohne Probleme, am 22.12.2014 verlor sie erneut bei 1000 Umdrehungen Wasser, ich schaltete auf Pause, um das Wasser aufzuwischen, danach ging die Maschine nicht mehr an. Am 23.12.2014 wandte ich mich erneut telefonisch an den Kundendienst des Herstellers, man stellte mir dort einen Termin für frühestens den 09.01.2015 in Aussicht, da man Ersatzteile bestellen müsse.

Am 27.12.2014 war ich erneut in der Innova-Filiale und verlangte den Filialleiter. Herr S. verweigerte mir ebenfalls ein neues Gerät, wies Innova als in der Sache machtlos gegenüber dem Hersteller aus, dieser diktiere die Bedingungen, er könne höchstens versuchen, einen früheren Termin für mich beim Kundendienst zu veranlassen. Er verglich allen Ernstes Innova mit einem Autohaus, wenn man dort ein Auto kaufe und danach Probleme damit hätte, müsse man sich ja auch an den Hersteller wenden.

Ich verlangte die Adresse der Rechtsabteilung von Innova, diese konnte oder wollte er mir nicht geben, ich fände diese aber im Internet. Der durch Herrn S. nach Klärung mit dem Kundendienst zugesagte Anruf bei mir erfolgte nicht.

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Am 30.12.2014 erklärte ich schriftlich per Einschreiben meinen Rücktritt vom Kaufvertrag, setzte eine Frist von 10 Tagen für die Bestätigung des Rücktritts und schickte das Schreiben an die Zentrale von Innova, da ich dies für sicherer hielt. Die gesetzte Frist verstrich ohne Reaktion von Innova.

Gestern, am 14.01.2015, erhielt ich einen Anruf vom Azubi der Filiale, der mir damals auch schon die Maschine verkauft hatte, er bot mir im Auftrag seines Filialleiters an, dass ich vorbeikommen und mir eine neue Waschmaschine aussuchen könne. Dies lehnte ich mit Verweis auf meinen Rücktritt ab.Eine Abholung des defekten Geräts verweigerte mir die Filiale ebenfalls; da es sich um ein laufendes Verfahren handele, könne man derzeit nichts tun. Der Azubi sagte mir die Klärung des Filialleiters mit der Rechtsabteilung und einen erneuten Anruf zu. Dieser erfolgte bisher nicht, und ich rechne auch nicht mehr damit.

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Kommentare und Trackbacks (1)


25.01.2015 | 10:03
von Kramer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Verstreichen der Fristsetzung und weiterhin sehr kundenunfreundlich agierender Filiale konnte ich einen Rückruf des Ansprechpartners aus der Disposition bewirken. Die Maschine wurde zurückgenommen, man nannte es Kulanzrücknahme des Herstellers, und auch bereits abgeholt. Nun warte ich noch auf die Erstattung des Kaufpreises. Ich bin so froh, dass ich danach nie wieder mit Innova zu tun haben muss.




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