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543 Views | 25.03.2015 | 10:39 Uhr
geschrieben von Burkhard Lillie
Meiner Freundin ist beim Rauchen, in meinem Auto die Glut ihrer Zigarette auf den Teppich gefallen und hat dort ein Loch reingebrannt, das war am 22.12.2014.
Sie hat das ihrer Haftplichtversicherung bei der VHV gemeldet. Schadenshergang und Kostenvoranschlag von der Werkstatt eingereicht (455,42€) und abgewartet. Am 18.02. 2015 dann ein Brief von der Versicherung, sie übernehmen 150€. Eine E-Mail an die Versicherung geschickt, dass die 150€ doch nicht ihr Ernst sein kann. Des weiteren habe ich mit Rücksprache mit meiner Freundin im Falle einer Nichtnachregulierung mit Kündigung der Versicherung durch meine Freundin gedroht.
Bislang keine Antwort erhalten. Heute (22.03. 2015) noch einmal eine Mail geschrieben.
Mal sehen was kommt.
Meine Forderung an VHV Allgemeine Versicherung AG:
Erstattung des Differenzbetrages.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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