Durch AOK Rheinland-Pfalz/Saarland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 2347 Views | 01.04.2015 | 11:44 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9122545

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Eisenberg)

Ärger mit der AOK

Bestell-/Kundennummer: 111065930

Ab dem 10. Oktober 2014 wurde ich krankgeschrieben, bekam dann anschließend am 19. November 2014 Post von der AOK, ich solle mich bei ihnen melden um verschiedene Angebote zur Genesung besprechen zu können.

SCHLAGWORTE

Nachdem ich mich schließlich mit einem mir zugeteilten Ansprechpartner der AOK über meine Erkrankung und mein weiteres Vorgehen unterhalten habe, wurde nun auch das Krankengeld ab dem 21. November 2014 eingeleitet.

Alles verlief wie besprochen, ich bekam mein Krankengeld und kümmerte mich um meine weitere Behandlung durch einen Facharzt (bekam dort einen Termin zum 19. Dezember 2014).

Am 10. Dezember 2014 bekam ich dann erneut einen Brief von der AOK, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung habe in der Stellungnahme vom 10. Dezember 2014 beschlossen, dass ich ab dem 20. Dezember 2014 wieder arbeitsfähig sei, meine Erkrankung bedürfe zwar der weiteren ärztlichen Behandlung, jedoch sei ich nicht weiterhin arbeitsunfähig und aus diesem Grund ende meine Arbeitsunfähigkeit zum 19. Dezember 2014. Gegenüber diesem Bescheid könne ich einen Widerspruch innerhalb eines Monats einreichen.

Nachdem ich daraufhin meinen Ansprechpartner der AOK telefonisch kontaktierte, um einige Fragen (wie denn die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zustande kommt, obwohl mir der Termin zur weiteren Behandlung bei einem Facharzt am 19. Dezember 2014 noch bevorsteht) und mein weiteres Vorgehen zu klären, versicherte dieser mir, es sei ganz normal, dass man einen solchen Brief bekommt, ich solle einfach den Widerspruch schreiben und alles weitere würde sich dann aufklären.

Also schrieb ich anschließend den Widerspruch an die Widerspruchstelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Bezirksdirektion Nord-Ost in Montabaur.

Und JETZT fängt das Durcheinander an!

Ich habe, wie geplant, meinen Termin beim Facharzt am 19. Dezember 2014 wahrgenommen, habe mir einen neuen Termin zum 19. Januar 2015 geben lassen und meinen Auszahlschein ausfüllen lassen und, wie verlangt, an die AOK zurück geschickt, um weiterhin mein Krankengeld zu bekommen.
Dann kam die Kündigung vom Arbeitgeber zum 15. Februar 2015, sodass mir die AOK nur noch bis zum 15. Februar 2015 Krankengeld zahlen müsste.

Als ich dann zu meinem nächsten Facharzt-Termin am 19. Januar 2015 ging, hatte ich keinen Auszahlschein dabei, da ich noch keinen erhalten hatte. Dies machte mich zwar etwas stutzig, aber ich wartete dennoch einige Tage, da ich nur mit einer kleinen Verzögerung gerechnet hatte.

Ich ließ mir einen neuen Termin beim Facharzt zum 03. Februar 2015 geben, in der Hoffnung, den Auszahlschein dann ausfüllen lassen zu können. Jedoch, kein Auszahlschein vorhanden.
Ich sah auf mein Konto und stellte fest, dass neben dem Auszahlschein, der für den Februar fehlte, auch mein Krankengeld vom Januar nicht vorhanden war.

Also rief ich erneut bei der AOK an, um mich über den Verbleib des Krankengeldes für den Januar zu erkundigen und nachzuhören, warum ich noch immer keinen Auszahlschein für den Februar erhalten habe.

Zum Einen meldete sich ein neuer Ansprechpartner anstelle des Gewohnten, der mir dann mitteilte, dass es eine Änderung in den Betriebsabläufen gab und sich deshalb die zuständigen Ansprechpartner geändert haben. Er sei auch nur für meine eigentliche Ansprechpartnerin eingesprungen, die momentan verhindert ist und kennt sich in dem Fall also nicht aus.

Zum Anderen erklärte er mir, nachdem ich ihm mein Problem mitgeteilt habe, dass bei ihnen eingetragen sei, dass ich ab dem 19. Dezember 2014 wieder arbeitsfähig bin und deshalb kein Krankengeld erhalte.
Überrascht und verwundert über diese Situation, versuchte ich ihm zu erklären, dass es nur der alte Stand sein kann und ich mit meinem vorherigen Ansprechpartner bereits alles abgeklärt habe und, meines Wissens nach, alles wie gehabt weiterlaufen sollte.
Dann musste ich zusätzlich noch erfahren, dass meine Unterlagen, die die gesamte Situation aufklären würden, leider unauffindbar sind, man sich aber Mühe geben würde, diese schnell wieder zu beschaffen.
Nach langem Hin-und Her verblieben wir letztendlich so, dass er den Fall an meine neue Ansprechpartnerin (die momentan verhindert ist) weitergeben würde und sie sich die nächsten Tage bei mir melden würde. Außerdem schickte er den noch ausstehenden Auszahlschein an mich, damit ich ihn schon mal ausfüllen lassen konnte.

Nachdem ich bis zum 10. März 2015 weder telefonisch, noch schriftlich von der AOK gehört habe (abgesehen vom Auszahlschein, der mir am 23. Februar 2015 zugesendet wurde, welcher aber auch nur eine Zumutung ist, da weder ein Ansprechpartner, noch eine Telefonnummer oder eine Adresse vorhanden ist), rief ich selbst nochmal an und erkundigte mich über den Stand.
Zu meiner Verärgerung erzählte mir derselbe Vertreter meiner eigentlichen Ansprechpartnerin (die ich bis heute nicht kennenlernen durfte), dass der 19. Januar 2015 bei ihnen als Kündigungsdatum angegeben ist. Also klärte ich ihn erneut darüber auf, dass meine Kündigung erst zum 15. Februar 2015 gilt und ich bis dahin mein Krankengeld bekommen sollte.

Ich gab ihm im Laufe des Gesprächs zu verstehen, dass ich verärgert über das ganze Durcheinander bin und ich erwarte, dass sich das Problem in Kürze löst. Zum Beweis sollte ich dann also meine Kündigung zukommen lassen, was ich auch umgehend tat.

Es vergingen weitere Tage ohne jegliche Reaktion, also musste ich schon wieder anrufen und so hatte ich auf einmal den mir am Anfang zugeteilten Ansprechpartner an der Leitung.
Ich erhoffte mir also Aufklärung, wurde jedoch enttäuscht, da dieser mir mitteilte, dass der Widerspruch, den ich gestellt hatte, nicht zu finden sei und er sich auch an das Gespräch mit mir und die darin mündlich getroffene Vereinbarung, nicht erinnern könne.

Er entschuldigte sich und bat mich, den Widerspruch erneut zu schreiben, bezugnehmend auf das Telefongespräch vom 18.03.15.

Natürlich habe ich das nun auch getan, bin aber dennoch sehr verärgert über die Gesamtsituation und möchte das hier nun auch publik machen, da es meines Erachtens nach unmöglich ist, was da vor sich geht.

Ich hoffe weiterhin auf einen positiven Ausgang.

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Meine Forderung an AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: Wie komme ich denn nun aus dieser scheinbar ausweglosen Situation raus?


Firma hat geantwortet nach 15 Tage nach 15 Tage
16.04.2015 | 13:31
Firmen-Antwort von: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Abteilung: Privatkundenservice

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre offene Kritik, die wir sehr ernst nehmen. Sie ermöglichen es uns damit unsere Verfahrensweise zu überprüfen und unseren Service zu verbessern.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen gehen wir hier nicht auf den Sachverhalt im Einzelnen ein.

Am 02.04.2015 hatten wir Sie bereits telefonisch und schriftlich kontaktiert, um Ihr Anliegen mit positivem Ergebnis zu klären.

Wir möchten uns für Ihre Unannehmlichkeiten entschuldigen und wünsche Ihnen insbesondere gesundheitlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

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Kommentare und Trackbacks (4)


02.04.2015 | 21:11
von ReclaBoxler-9122545 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es kam heute ein Anruf von einer Aok-Mitarbeiterin, die sich freundlich und kooperativ zeigte.
Sie konnte mir ganz kompetent vermitteln, was genau da schief gelaufen ist und wie es weitergeht.
Außerdem versprach sie mir, dass das noch ausstehende Geld sofort überwiesen wird, ich noch einen letzten Auszahlschein an sie zurücksende, den ich zunächst mal aufgehoben hatte.
Sie entschuldigte sich für dieses Durcheinander und versicherte mir, dass sie bemüht sind es nicht nochmal zu so einem Durcheinander kommen zu lassen.

Jetzt warte ich also ab, ob das Geld nun kommt oder nicht und trage es dann hier ein!


06.04.2015 | 17:28
von Helga Becker | Regelverstoß melden
Hallo ich bin aus NRW bin aber bei der Aok Kassel versichert,

ich habe auch maßive Probleme mit der Aok es ist ein Irrsinn was sich die Aok so erlaubt.
ich finde es ist die schlechteste Krankenversicherung die es gibt.
Ich wünsche viel Glück

16.04.2015 | 15:28
von ReclaBoxler-9122545 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe zwar bereits einen Anruf erhalten und mir wurde versprochen, das noch ausstehende Krankengeld sofort an mich zu senden, sobald sie den letzten Auszahlschein erhalten. Das ist nun aber auch schon ein Weilchen her und ich werde mich nochmal an die gute Dame wenden müssen, da das Geld noch immer fehlt!


30.01.2017 | 11:08
von Recla 100000 | Regelverstoß melden
Ja, mit AOk habe ich auch andauernd nur Ärger. Schlimm.



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