Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 260 Views | 10.04.2015 | 13:14 Uhr
geschrieben von Ingo-Peter Wilhelm

E.ON Energie Deutschland GmbH

Ungerechte Mahnzahlungsforderungen

Bestell-/Kundennummer: 272011060216

E-on wollte mir den Strom sperren lassen, weil ich mit den Zahlung im rückstand war. Ich habe mich dann an E-on gewendet, weil ich dem Unternehmen mitteilen wollte das ich kein geld mehr habe um die Rechnung zubezahlen, weil ich noch arbeitslos war. Das hat aber dennen nicht interressiert ich muß es so schnell wie möglich bezahlen sonst werde mir der Strom abgesperrt. Also habe ich es noch rechtzeitig eingezahlt und habe den Kontoauszug zu E-on gefaxt sodas der Außendienstarbeiter nicht mehr kommen brauch.Jetzt habe ich wieder eine Mahnung erhalten wo ich die Kosten für eine erfolglose Sperrung (67,60 Euro + 5,00 Euro für Sperrankündigung und die monatlich Abschlagszahlung von 126,00 Euro) zuzahlen habe, was ich aber nicht einsehen werde warum ich diese zuzahlen habe.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Nicht zahlung der Überzogenen Kosten


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


10.04.2015 | 16:16
von H. Schmitt | Regelverstoß melden
Naja, sie haben EON immerhin mitgeteilt, dass sie kein Geld haben, um die aufgelaufene Stromrechnung zu zahlen. Was soll EON denn dann sonst machen als ihren Anschluss zu sperren? Die (EON) müssen ja dann davon ausgehen, dass sie auch die zukünftigen Rechnungen nicht zahlen können.
Ein Kontoauszug mit der überwiesenen Summe wird da nicht ausreichen.
Auch wenn ich überhaupt kein Freund der Energiekonzerne (und nur die meine ich) bin, den Strom den man verbraucht, muss man halt bezahlen.
Welcher Preis pro Kilowatt/Stunde zu zahlen ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Zur Info: Mein kwH Preis beträgt 14,04ct netto.
Habe mich halt schon vor Jahren mit diesen Gesind. ähh Konzernen herumgeschlagen.

02.05.2015 | 06:00
von Ingo-Peter Wilhelm gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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