Durch MEDIMAX Zentrale Electronic gelöste Beschwerde. | 360 Views | 16.04.2015 | 18:02 Uhr
geschrieben von Sven Lehmann

MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH (Düsseldorf)

Vorbestellte Ware wurde an Nichtvorbesteller ausgehändigt

Bestell-/Kundennummer: 4236305

Ich war am 09.04.2015 im Medimax Oranienburg und habe mir um 17:12 Uhr eine Vorbestellerbox für GTA V gekauft. Diese wollte ich heute, am 16.04.2015 (2 Tage nach Release des Spiels) abholen. Der Verkäufer machte einen äußerst überraschten Eindruck und sagte mir das die erfolgten 3 Vorbestellungen bereits von den dazugehörigen Vorbestellern abgeholt worden sind.

SCHLAGWORTE

Nun ich bin einer dieser 3 und war deswegen auch etwas überrascht. Die Vorschläge des Verkäufers waren, dass ich das Spiel morgen abhole oder er einen Markt kontaktiert, der das Spiel als Vorbestellerversion auf Lager hat und ich es dort dann abhole. Natürlich fahre ich in der Weltgeschichte herum, um seinen, eigentlich unmöglich zu machenden (Kassenbon mit Bestellernummer) Fehler auszubügeln.

Ich werd morgen das Spiel abholen und bin mir jetzt bereits sicher, das ich das letzte Mal etwas in dieser Filliale gekauft habe, da es der mittlerweile 4. Vorfall in 2 Jahren ist. Die Zeiten wo man es mit geschultem Personal zu tun hatte sind in der Servicewüste Deutschland entgültig vorbei.

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Meine Forderung an MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH: Eine Entschuldigung der zuständigen Marktleiters


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.04.2015 | 20:19
Firmen-Antwort von: MEDIMAX Zentrale Electronic GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrter Herr Lehmann,

mit Bedauern muss ich feststellen, dass es auf Grund eines Fehlers in unseren Prozessabläufen zu dieser Irritation gekommen ist. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich hierfür bei Ihnen entschuldigen.

Ihre Verärgerung ist durchaus nachvollziehbar und berechtigt.

Aus Sicht des Kunden sind die Hintergründe für eine solche Panne unwichtig, denn das Ergebnis ist entscheidend. Unsere Aufgabe ist es, getätigte Zusagen einzuhalten, verlässlich zu sein. Das ist uns hier leider nicht gelungen. Die Software konnte Ihnen erst am 17.04.15 zur Verfügung gestellt werden und eine doppelte Anfahrt war nötig.

Es ist Schaden entstanden. Gern möchte ich Ihnen eine Kaufpreiserstattung in Höhe von 20,00€ anbieten. Bitte wenden Sie sich unter Vorlage des Kaufbeleges an unser Fachpersonal der Serviceabteilung, um Ihnen die Gutschrift auszahlen zu können.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

M. Lippok

Geschäftsführender Gesellschafter

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Kommentare und Trackbacks (1)


04.05.2015 | 21:10
von Sven Lehmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich war sehr überrascht und das sehr positiv.




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