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Durch ROLLER gelöste Beschwerde. | 607 Views | 24.04.2015 | 09:00 Uhr
geschrieben von Daniela Stanik

ROLLER GmbH & Co. KG (Gelsenkirchen-Buer)

Lieferverzug und Hinhalten

Bestell-/Kundennummer: 90568O

AM 25.03.2015 haben mein Lebensgefährte und ich im Onlineshop von Roller ein Sofa bestellt und umgehend bezahlt. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war die kurze Lieferfrist von 1 bis 3 Wochen. Nach der Auftragsbestätigung erhielten wir einen Tag später eine weitere E-Mail, in welcher wir für die große Beliebtheit unseres Sofas beglückwünscht wurden. Diese Beliebtheit würde es jedoch leider mit sich bringen, dass das Sofa frühestens in der 19.KW geliefert würde.

SCHLAGWORTE

Nach mehreren Anrufen und Beschwerden und der DRohung mit Vertragsrücktritt aufgrund unseres dringenden Bedarfs wurde uns eine Lieferung in der 16.KW zugesagt, man wäre aber unter Umständen auch bereit ein teureres Sofa zu unserem bereits bezahlten Preis zu liefern wenn sich ein schneller lieferbares fände. Beruhigt unterließen wir es uns ein anderes Sofa zu auszusuchen, bzw. bei einem anderen Möbelhaus ein Sofa zu kaufen.

Leider kam das Sofa nicht. Ein erneutes Nachfragen in der 17.KW ergab, dass das Sofa nun frühestens in der 20.KW bei Roller eintreffen wird. Der äußerst pampige und desinteressierte Kundendienst stellte auf erneutes Nachfragen lapidar fest, dies seie ja schließlich unser Problem, trotzdem wäre man bereit uns mit 10 Euro beim Kaufpreis entgegenzukommen. Zu einem Vorgestzten wurden wir nicht verbunden. Das Sofa steht durchgehend mit 1 bis 3 wöchiger Lieferzeit im Onlineshop obwohl klar ist, das dies eine Lüge ist. Das Irrtum erwecken bei uns und Hinhalten und unser aktueller Vermögensschaden aufgrund fehlender Gegenleistung steht dem in nichts nach.

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Eine schnellstmöglich Lieferung und ein ordentlicher Preisnachlaß erscheinen hier als das mindeste, ansonsten sieht man sich ernsthaft gezwungen rechtlich gegen eine solche Firma, oder zumindest einzelne Kundendienstmitarbeiter vorzugehen. Unser Geld wird von Roller genutzt und wir sind mit leeren Versprechungen von der Geltendmachung unserer Rechte abgehalten worden. Wir werden bald zwei Monate unser Wohnzimmer nicht genutzt haben können. Versprochene Rückmeldungen sind nie gekommen, sondern immer von uns ausgegangen.

mfg

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Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: Erstattung von einem ordentlich Teil des Kaufpreises und schnelle Lieferung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.04.2015 | 09:00
Firmen-Antwort von: ROLLER GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Stanik,

wir verstehen Ihren Ärger über die Lieferverzögerung und die falschen Informationen. Wir haben Ihr Anliegen an die Kollegen weitergeleitet um Ihren Fall noch einmal zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ROLLER-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)


23.05.2015 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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