398 Views | 18.05.2015 | 21:42 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6549594

congstar GmbH

"Congstar" kündigt Prepaid-Karte

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

leider haben Sie auf meine Beschwerde lediglich mit einem Bausteinbrief reagiert.
Daher wähle ich nun diesen Weg, um eine Klärung dieser Angelegenheit zu erreichen.

Mit Ihrer Email vom 14.05.2015 kündigen Sie mir meine Prepaid-Karte.
Damit bin ich nicht einverstanden!

Wie Sie ja vermutlich wissen werde, benutze ich das Handy mit Ihrer Prepaidkarte für meine Bankgeschäfte. Dies war von vornherein so vorgesehen. Eine andere Verwendung habe ich nicht, da ich, vermutlich auch altersbedingt, die Nutzung der Festnetztelefonie bevorzuge.

Ich bin bereits einmal einer solchen, mir seinerzeit noch nicht nötigend erschienenen Aufforderung gefolgt, und habe mein Guthaben aufgeladen.
Eine Wiederholung halte ich nicht für sinnvoll, da dadurch ein größerer Betrag ungenutzt auf meinem Konto verbliebe. Dies würde einem Kredit an Sie gleichen. Jedoch haben wir keinen diesbezüglichen Vertrag geschlossen.

Ich bitte um dezidierte Aufklärung dieser, für mich doch mittlerweile ärgerlichen Angelenheit.

Mit freundlichen Grüßen
XXX

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Meine Forderung an congstar GmbH: Differenzierte Antwor auf mein Schreiben mit Aufhebung der angedrohten Kündigung


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


25.05.2015 | 21:50
von ReclaBoxler-6549594 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.06.2015 | 10:39
von ReclaBoxler-6549594 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch mehrere Nachfragen bringen keinerlei Erfolg. - Hier wird in keiner Weise auf Kundenbelange eingegangen.
Eine sehr negative Erfahrung! In Zukunft werde ich auch die Muttergesellschaft (Telekom) meiden.


30.06.2015 | 14:48
von ReclaBoxler-6549594 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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