Durch RWE endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 720 Views | 01.06.2015 | 14:02 Uhr
geschrieben von Roswitha Pahlke

RWE AG (Essen)

Nicht korrekten Zählerstand zur Abrechnung nehmen

Bestell-/Kundennummer: X2045701486

Sehr geehrte Damen und Herren des RWE konzern,

SCHLAGWORTE

anlässlich einer Rechnung das ich diese begleichen soll, möchte ich unsere Meinungsverschiedenheiten dsbzgl. öffentlich machen! Es geht in meiner Beschwerde um den Verbrauch von 216kwh. den ich im Zeitraum von 5 Tagen gehabt haben soll. Und zwar vom 01.03.2015 bis zum 5März. 2015.

Der vorherige Lieferant --ideal energie //almando oder 365AG bestätigt dies, weil die Weitergabe des Netzbetreibers der Westnetz GmbH an den vorherigen Lieferanten weitergereicht wird. Somit wenn Westnetz sagt "die Person hatte diesen Verbrauch von xy" so wird das nicht kontrolliert von einer anderen Stelle, sondern wird festgehalten und gilt als Endgültig. Oder andere Angaben vom Kunden sind nicht interesant genug. Also muss der Kunde dies akzeptieren oder sich wehren. Leider hat die RWE, sich einen Kunden ausgesucht der sich wehrt, weil keine weitere Person als der Verbraucher selbst das Haus betritt, denn es ist Eigenheim. Und somit nur diese Person den Zugang von fremden Person gewährt.

Bei einer tatsächlichen Ablesung ende April 2015 durch einer Mitarbeiter der RWE, denn Westnetz liest nie selber ab, stellte dieser Mitarbeiter fest das ein Verbrauch von 106kwh vorliegt! Innerhalb von 43Tagen! Und bei einer Weitergabe im ende Mai ein Verbrauch von 112kwh vorliegt innerhalb von 29 tagen. Daher bitte ich RWE und Westnetz nun endlich von der Zahlungsforderung abzusehen, denn die ist derart unrealiestisch einen Verbrauch von 216kwh innerhalb von 5 Tagen in Rechnung zustellen, dagegen amtlich ein Verbrauch von 218 kwh 72tagen abgerechnet wird.

Was keinem Leser oder Kunden bekannt ist, diese ganzen Firmen von RWE, Westnetz oder ideal-energie und arbeiten mit der RWE zusammen und intregiert, bitte dazu im internet nachlesen.

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Kommentare und Trackbacks (4)


08.06.2015 | 14:54
von Roswitha Pahlke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider nicht! aber aufgrund das ich keine mahnung erhalte, wird RWE wohl nachdenken! Inwieweit --schau´n wir mal. Ich hoffe, das ich nicht in die Verstrickungen des Poststreiks gerate.


22.06.2015 | 15:51
von Roswitha Pahlke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, es kam zu keiner Mitteilung! Ich bin froh, wenn RWE nicht reagiert. Denn eine Begleichung der Geldforderung gehe ich nicht nach.


02.07.2015 | 12:27
von Roswitha Pahlke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo, nein ich habe bisher keine Nachricht erhalten!
Es ist schwierig Briefe wegen Streik von der Deutschen Post AG zu erhalten! Nicht schwierig, die Sendungen kommen nicht an!


11.07.2015 | 17:44
von Roswitha Pahlke endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe von RWE nun eine Nachricht erhalten, das das Unternehmen meiner Ansicht dagegenhält, das der Verbrauch von 216kwh mit 63 Euro zubegleichen sei. Das Unternehmen RWE ist wie Westnetz der Überzeugung das auch ein geschätzter Verbrauch zu begleichen sei. Uninteressant sei es ob dies zu wiederlegen sei, seitens des Kunden. Ich frage mich, in welcher Welt wir leben, wenn Westnetz sogar behauptet, es sei die Norm das ein Tagesverbrauch von 5,3Kwh vorliegt. Was für ein Quatsch. Es kommt darauf an, welche Geräte im Haushalt genutzt werden, mit welchem Verbrauch und ob die Bewohner tagsüber das Haus nutzen.
Daher sehe ich von beiden Unternehmen es als Rafinesse an, den Verbraucher als dümmlich bei der Abrechnung hinzustellen und im späteren Verlauf der Gegenwehr erklärt wird, es wurde seitens des Vorlieferanten eine Schätzung des Verbrauchs abgegeben. So ziehen beide Unternehmen sich aus der Verantwortung, " einen Fehler begangen zu haben". Denn auch ältere Abrechnungen, die mir Westnetz beilegte, das
ich im Schnitt ein Jahresverbrauch von höchstens 1550kwh hatte. Und nun soll ich 216kwh innerhalb von 5 Tagen verbraucht haben? Wer wohl bei der Abrechnungsabteilung diesen Sachverhalt nicht versteht, möge bitte nochmal in Mathe nachsitzen! Denn das Abrechnungssythem ist ausserordentlich akribisch allerdings die AbrechnungsSumme ausserhalb der Verhältnismäßigkeit --- ebenso das Verhalten beider Unternehmen! ---Erst Hü, das der Zählerstand abgelesen wurde und dann HOTT nachdem ich mehrmals erwähnte dieses Haus wird allein von mir bewohnt, dreht sich die Erklärung hinsichtlich der Abrechnung das die Summe geschätzt wurde. Was für ein Irrsinn.




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