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665 Views | 30.05.2015 | 11:41 Uhr
geschrieben von Volker Kirst
Bestell-/Kundennummer: Beleg Nr 4674 Trace Nr 846773
Als Kunde ist mir unverständlich dass mir in og. Filiale die Ruckgabe eines nicht mal 3 Monate alten Tablet PC von Medion aber bei Ihnen gekauft vereigert wird. Ich wurde an den Hersteller verwiesen.
Sorry, Aldi aber damit verstosst Ihr auch gegen geltendes Recht!
Meine Forderung an ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG - Unternehmensgruppe Süd:
Rücknahme des defekten Gerätes!
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Es ist richtig, dass Aldi im Zuge der sachmangelhaftung verpflichtet ist, die für die Lieferung einer mangelfreien Sache zu sorgen. Aldi kann sich dabei aber der Expertise eines Dritten, zum Beispiel des Herstellers bedienen.
Aber warum den Umweg über Aldi gehen und sich nicht direkt an den Hersteller wenden? Geht doch viel schneller!
"0" eEntgegenkommen - unmöglicher Service!
Und was ist gegen einen Austausch einzuwenden?