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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe irgendwann im Jahr 2011 (genaues Datum unbekannt) ein Mastercardkonto bei der WireCard Bank AG eröffnet. Ferner gibt es zu erwähnen, dass es sich hierbei um ein Prepaidkonto handelt. Man kann das Konto nicht überziehen, keine Schulden machen und der Betreiber verdient durch Aufladung des Konto durch den Kunden, indem er davon eine Provision einbehält. Jahresgebühr etc. entfällt! Dafür erhält der Kunde auch keine Karte im eigentlichen Sinne, sondern nur eine Kreditkartennummer für sichere Internetkäufe.

Ursprünglich wollte ich das Konto auch mal nutzen, habe die Aufladung aber nicht getätigt und das Konto schlichtweg vergessen. (Letzteres ist ja kein Thema, kostet ja nichts).

Es kam nicht zur Kontonutung, da ich mich bei Paypal angemeldet habe und dieses Konto nutze. Paypal bietet ja für jede Zahlung eine Möglichkeit und diverse Raffinessen.

Heute (21.11.2015) kam ein Anschreiben von einer Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel aus München.

Auftraggeber: Wirecard Bank AG.

Angebliche Saldoforderung 9,85 Euro

Angebliche Bank und Mahnkosten: 10,00 Euro.

sowie weitere Anwaltsgebühren in Höhe von 19,28 Euro.

Insofern fordert man von mir einen Gesamtbetrag in Höhe von 39,13 Euro.

Ferner hätte man mehrmals zuvor gemahnt, doch auf die Mahnungen hat sich angeblich niemand gemeldet.

E-Mail Konto überprüft, von Wirecard ist nichts gekommen. Spamordner überprüft, auch da nichts.

Da diesem schreiben weder, wie üblicherweise, der Auftrag des Auftraggebers noch die Angeblich getätigten Buchungen beiligen, würde ich mal behaupten das es sich hier um eine Betrugsmasche handelt!

Fazit:

Ich versichere Ihnen hiermit, keinerlei Zahlung mit diesem Konto jemals getätigt zu haben, ferner auch keine Sofortüberweisung, denn für was denn? Kurz darauf hatte ich Paypal. Sämtliche Zahlungen gehen über Paypal und niemals wurde eine Lastschrift auf meinem Konto zurückgebucht.

Ich werde einem etwaigen Mahnbescheid selbstverständlich in vollem Umfang widersprechen und sollten vereehrte Damen und Herren von der WireCard Bank sowie die Inkassoanwälte von Auer Witte Thiel von Ihrer Forderung nicht Abstand nehmen, gleiche Mittel einsetzen und Rechtsbeistand beauftragen, denn die Forderung ist nicht nur unbegründet, sondern auch eine Frechheit dies zu behaupten, wenn dem nicht so ist.

Ich rate jedem Leser nur davon ab, sich mit der WireCard Bank AG einzulassen.

Ich werde mir ferner vorbehalten die Tagespresse ebenfalls mit einzubeziehen





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