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Ein Berberteppich wurde zur Reinung in diesem "Fachmarkt" abgegeben. Er kam gereinigt zurück, jedoch mit einer handtellergroßen Verklebung im Mittelbereich. Diese Verklebung war vorher nicht vorhanden. Bei der Abgabe wurde der Teppich vom einem Verkäufer ausgiebigst begutachtet.

Die Erklärung des "Fachmarktes" für diese Verklebung war, dass auf keinen Fall es in ihrem Zuständigkeitsbereich entstanden sei, vielmehr wäre bereits vorher, nicht sichtbar, Kleberreste dort vorhanden gewesen, durch die Reinigung seien diese nun verhärtet und sichtbar geworden. Man könne daran nichts ändern, aber ich brauche die Reingung nicht zu bezahlen. Noch etwas später wurde mir dann noch angeboten, ich brauche ihn nicht abzuholen, er würde mir auch nach Hause gebracht. Die Sache wurde jetzt meinem Rechtsanwalt übergeben. Der Teppich befindet sich nach wie vor im s. g. Fachmarkt.

Es ist schon eine sehr große Unverschämtheit dieses Handeln. Es wird eine Beschädigung verursacht und behauptet diese sei bereits unsichtbar vorher vorhanden gewesen. Ein Totschlagargument, dass sich beliebig auf alles anwenden lässt.





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