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Der Inhalt meiner Anzeige bei der Aufsichtsbehörde in Wien ist zum Teil auch der Inhalt meiner Schreiben an die Firma gewesen. Ausser einer Eingangsbestätigung kam bisher nichts mehr von dieser Firma. - Sehr geehrter User, wir haben Ihre Email erhalten.
Sie wird innerhalb der nächsten 2 bis 3 Werktage bearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Serviceteam der
HQ Entertainment Network GmbH & Co. KG -

Es könnte Sinn machen, wenn Sie sich der Sache annehmen. Ich gehe mal davon aus, dass hier Klärungsbedarf besteht, da ich sicherlich nicht als einiziger Kunde diese Erfahrung gemacht habe.

Magistratisches Bezirksamt, 15. Bezirk

Gasgasse 8-10

1150 Wien

Telefon:01-4000-15 000

E-Mail: post@mba15.wien.gv.at

Webseite: www.wien.gv.at/...

Anzeige wegen des Verdachts des Betruges

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die nachfolgende Firma hat in ihrem Impressum Ihre Adresse als Aufsichtsbehörde angegeben:

HQ Entertainment Network GmbH & Co. KG
Johnstrasse 4
1150 Wien
Austria

Vertreten durch:
Mag. Wolfgang Stindl

Kontakt:

Telefon: + 43 1 361970099 *
Mail: info@hqentertainmentnetwork.com *
* Über diese E-Mail-Adresse/Telefonnummer werden keine Support-Anfragen beantwortet.

Registereintrag:

Eingetragen im Handelsgericht Wien
Registergericht: Wien
Registernummer: FN388909a

Umsatzsteuer-ID:
ATU67596728

Aufsichtsbehörde: Magistratische Bezirksamt für den 15. Bezirk
Informationspflicht gemäß § 5 Abs 1 Z 6 ECG zum Berufverband: Mitglied der WKÖ und WKW
Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at

Ich hatte dort ein kostenpflichtiges Abo gekauft.

Schnell entstand bei mir der Verdacht, dass es sich bei den sogenannten „Kontakten“ um Fake-Animationen handelt. Ich habe recht viele Versuche der Kontaktaufnahme gestartet, jedoch nicht eine einzige Antwort erhalten. Nicht einmal von den „Kontakten“ die mich zuerst angeschrieben hatten.

Für mich steht von daher fest, dass es hier um reine Geldabzocke geht und es die auf der Seite angepriesenen Kontaktangebote, angeblich von anderen Inserenten, gar nicht gibt. Ich gehe davon aus, dass die Firmenmitarbeiter diese Schriftsätze verfassen.

Dies habe ich auch der Geschäftsleitung mitgeteilt und bin von meinem, per Internet abgeschlossenen Vertrag, zurückgetreten und habe meinen gezahlten Beitrag zurückgefordert.

Laut AGB dieser Firma lehnt diese es ab, die volle Summe zu erstatten. Das ist gleich aus zweierlei Sicht widerrechtlich. 1. Ich habe überhaupt keine Leistung der Firma erhalten und so lassen sich keine anteiligen Abzüge berechnen und rechtfertigen und 2. umgeht diese Firma damit die Richtlinien des Fernabsatzgesetzes (Europäischen Verbraucherrechterichtline 2011/83/EU (VRR). Tatsächlich hat diese Firma keine Leistungen erbracht, die eine Kostenberechnung zulassen würde.

Zwar wurden die Eingänge meiner diesbezüglichen Schriftsätze an die Geschäftsinhaber vom Support prompt beantwortet mit der Maßgabe, innerhalb von 3 Tagen würde dazu schriftlich Stellung bezogen, aber die Frist ist längst überzogen und weder ist bei mir eine Stellungnahme eingegangen, noch wurde eine Rückzahlung von 39,90 Euro veranlasst.

In erster Linie wende ich mich nun an Sie, als die Aufsichtsbehörde, möchte Sie aber ersuchen, diesen Vorgang an die dortige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, wegen des Verdachts des Betruges!

Mit freundlichem Gruß

Hartmut Schliefkowitz





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