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Mit Beginn zum 01.12.2003 schlossen wir für unsere Tochter eine Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeit Zusatzversicherung mit Beitragsbefreiung und Rentenzahlung bei der Cosmos-Direktversicherung ab.

Da unsere Tochter zu diesem Zeitpunkt noch Schülerin war wurde die Berufsversicherungsklausel gegen Erwerbsversicherungsklausel ausgetauscht. Hierzu hieß es das dies jederzeit wieder problemlos geändert werden kann wenn eine berufliche Tätigkeit bzw. Ausbildung vorliegt.

Das dem dann später nicht so ohne weiteres möglich war will ich jetzt gar nicht weiter erläutern.

Am 16.12.2014 erkrankte unsere Tochter längerfristig. Da neben der BU/EU Versicherung auch Versicherungsschutz bei andauernd anhaltender Krankheit von über 6 Monaten besteht wurde der Cosmos-Direkt dies mit Schreiben vom 23.05.2015 mitgeteilt.

Im weiteren Verlauf erfolgten über Monate hinaus diverse Schreiben und Nachforderungen von Unterlagen seitens der Cosmos Direkt. Dies obwohl alle benötigten und erforderlichen Unterlagen und Nachweise eingereicht wurden.

Am 20.11.2015 wurde dann auch noch ein ärztliches Gutachten angefordert, welches Sinnvollerweise von der Cosmos-Direkt über uns an den Gutachter zugestellt wurde, was am 25.11.2015 erledigt wurde.

Da wir keinen Einfluss auf die Rücksendung haben fragten wir diverse Male nach. Es hieß immer das Gutachten liegt nicht vor.

Hierzu wäre anzumerken: Für den Leistungsanspruch ist gemäß Versicherungsbedingungen § 2 Abs. 3 nur ein ärztliches Attest vorzulegen aus dem die Art, die Dauer und Verlauf etc. der Krankheit hervorgeht.

Dies lag zweifelsfrei vor. siehe auch weiteren Absatz.

Alle angeforderten Unterlagen liegen Ihnen vor, was Sie in Ihrem Schreiben vom 19.08.2015 bestätigen. Sie verweisen dabei auf § 4 Abs. 1 der Versicherungsbedingungen. Eine Einzelvollmacht liegt vor bzw. wird wenn erforderlich erteilt.

Dr. ------------------ Facharzt der gesamten Heilkunde, ------------, in ----- Bremen

Unabhängig eines weiteren Nachweises/ oder Arztberichts damit eine Prognose einer vollständige Berufs/ bzw. Erwerbsunfähigkeit gemäß § 2 Abs. 1 vorliegt, sagt jedoch der

  • 2 Abs. 3 der Bedingungen für die Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung aus:

Ist die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, etc. so gilt die Fortdauer

als vollständige oder teilweise Berufs/Erwerbsunfähigkeit.

Dieser Nachweis s. o. liegt vor.

Diese Voraussetzungen sind erfüllt.

Der Anspruch auf Leistungen entsteht ab den 7. Monat, somit ab 01. Juli 2015

Inzwischen liegt auch das ärztliche Gutachten seit dem 23.03.2016.

Allerdings hindert es die Cosmos-Direkt nicht, ständig neue Anfragen an uns oder wie jetzt erneut zuletzt vom 08.04.2016 an den Arzt zu stellen.

Soll hier ein rechtmäßiger Leistungsanspruch durch die Cosmos-Direkt verzögert werden?

Das dieser eindeutig besteht ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

Ist die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, etc. so gilt die Fortdauer als vollständige oder teilweise Berufs/Erwerbsunfähigkeit

Eine Beurteilung ob eine Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit vorlag, vorliegt oder gegebenenfalls noch eintritt ist daher vollkommen irrelevant. Die Erkrankung ist fortlaufend und ununterbrochen und liegt seit dem 16.12.2014 bis einschließlich heute den 23.05.2016 und bis auf weiteres vor.

Es zählt daher eindeutig die Klausel der sechs Monatsfrist.

Alles andere kann nur als unzulässige Verschleppung durch die Cosmos-Direkt gewertet werden.

Wir haben viele Versicherungen bei der Cosmos-Direkt bei dieser Kundenunfreundlichen Haltung werden wir auch überlegen ob dies unsere Versicherungsgesellschaft bleibt, denn durch diese nicht mehr nachvollziehbare Haltung ist unser Vertrauen zur Cosmos Direkt sehr gestört.

Mit freundlichen Grüßen

Ein frustrierter Versicherungsnehmer und Vater





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