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Ich hatte Anfang Mai ein Fahrzeug über rentalcars.com bei AVIS angemietet.

Nach Rückgabe des Fahrzeuges wurden meine Kreditkarte 980,00 Euro belastet. Erst nach erfolgter Belastung erhielt ich die entsprechenden Unterlagen, respektive Vorwürfe von AVIS per Post - in Form einer Schadensmeldung und Rechnung.

Es wurde ein neuer Schaden reklamiert (im Bereich des vorderen Nummernschilds) - der mittlerweile über rentalcars.com (Dank Zusatzversicherung behandelt und wurde. Zum Zweiten wird mir vorgeworfen ich hätte die Kofferraumabdeckung des Fahrzeuges (ein VOLVO CX90) nicht mit zurückgegeben. Direkt nach Erhalt der Schadensmeldung und Rechnung erschließt sich mir nicht wie ich davon wissen sollte, dass bei dem Fahrzeug ein Heckrollo hätte dabei sein sollen.

Bei der Anmietung wurde mir am AVIS Counter des Münchner Flughafens der Autoschlüssel und die Info wo das Fahrzeug steht in die Hand gedrückt. Aus Erfahrung besichtigte ich das Fahrzeug rundum und schaute auch ins Fahrzeug. Da ich diesen Fahrzeugtyp überhaupt nicht kennen und zudem im Heck eine dritte Sitzbankreihe war, rechnete ich gar nicht damit, dass eine Heckabdeckung hätte da sein sollen, respektive fehlte.

Ich hatte eigentlich eine Mercedes E-Klasse reserviert - das es ein VOLVO wurde war reiner Zufall. Es befand sich bei Abholung definitiv kein Heckrollo im Fahrzeug und den Vorwurf ich hätte ihn unberechtigter Weise behalten werde ich keineswegs auf mir sitzen lassen.

Entsprechende Reklamation sowohl telefonisch als auch via Webformular ignoriert AVIS bzw. beim telefonischen Kontakt sagte mir ein Mittarbeiter von AVIS vor 3 Wochen, dass der Vorgang noch in Bearbeitung sei und ich mich bitte noch ein paar Tage gedulden möge.

Ich leihe mir hin und wieder Fahrzeuge und habe mittlerweile einige Erfahrungen gemacht , die darauf schließen lassen, dass man äußerst attraktiven Mietpreise (im konkreten Fall verlängerter Wochenendtarif - Miete 168,00 Euro für Freitag bis Dienstag durch Nebeneinnahmen wie den erwähnten kompensiert – insbesondere, wenn man die Selbstbeteiligung mittels Zusatzversicherung reduziert oder ausgeschlossen hat. Dann fallen bei Rückgabe des Fahrzeuges schon mal Kommentare wie "das kostet Sie doch aufgrund der Zusatzversicherung keinen Cent, warum die Aufregung".

Da liegt die Vermutung von willentlicher Abzocke schon sehr nahe.





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