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Nach Kündigung unseres Stromanschlusses verweigert STROGON die vertraglich zugesicherte Auszahlung des Neukundenbonus und verweist hierbei auf eine Klausel in den AGB. Dort steht sinngemäß, dass Mehrtarifzähler vom Neukundenbonus ausgeschlossen sind.

Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) und das OG Köln (AZ: 6 U 132/16) bewerten entsprechende Klauseln nach §305c BGB jedoch als überraschend und von dem Kunden als nicht zu erwarten.

Es könnte daher die Vermutung aufkommen, dass die entsprechende Klausel, welche keinen Einfluss auf die Vertragsbeziehung hat, ausschließlich genutzt wird, um die Bonuszahlung zu verweigern.

Da die Inhalte der AGB daher offensichtlich überraschend und damit unwirksam sind, fordern wir STROGON dazu auf den Bonus zu berücksichtigen und umgehend auszubezahlen.





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