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Der Vertrag mit Ihrem Haus wurde schriftlich, am 21.06.2017, gekündigt.

Die Bestätigung der durchgeführten Kündigung zum 11.05.2018 haben wir telefonisch am 16.05.18 bei Ihrer Mitarbeiterin Frau K. erfragt und diese als vollzogen bestätigt bekommen.

Am 10.08.2018 haben wir eine Rechnung von Ihnen erhalten.

Mit Frau N. konnten wir am gleichen Tag ein Gespräch führen.

Hier wurde behauptet, dass es, trotz vorliegender Termingerechter Kündigung, zu einem Versehen bei der Abschaltung des Vertrages gekommen ist.

Dieses bitte sie zu entschuldigen und versichert, dass die Rechnung gutgeschrieben der Rechnungsbetrag keinesfalls eingezogen würde.

Trotz dieser Zusicherung, wurde der Rechnungsbetrag natürlich eingezogen und am 15.08.2018 abgebucht.

Gemäß der telefonischen Auskunft Ihrer Frau S. vom 15.08.18, würde es sich hier um ein Missverständnis handeln und der Betrag natürlich zurück überwiesen werden.

Am gleichen Tag kam dann tatsächlich auch ein, diesen Vorgang betreffendes E-Mail, in welchem mit warmen Worten die Unfähigkeit Ihres Hauses schön geschrieben wurde und bestätigt wurde, dass der Betrag noch am gleichen Tag Rücküberwiesen werde.

Nun haben wir den 30.08. von der Rücküberweisung keine Spur.

Nach Anruf wurde nun von einer Frau P. die Auskunft erteilt, dass der Vorgang heute bearbeitet werden sollte

Nicht nur das Ihr Haus die Dreistigkeit besitzt, ungerechtfertigte Rechnungen zu versenden und diese unberechtigter Weise bei abgelaufenem Sepa Mandat auch noch einzuziehen, zusätzliche wird eine Berechtigte Beschwerde nicht zeitnah bearbeitet und die Rücküberweisung der unberechtigten Abbuchung auch noch künstlich in die Länge gezogen wird.

Das Ganze hat doch System und ist nicht weiter als eine miese Abzocke

Nicht nur dieses Verhalten bestätigt mich, in der Entscheidung keine Geschäftsbeziehung mehr zu Ihnen zu unterhalten, viel mehr bestärkt es mich in der Meinung über Ihren Laden und wird mich nicht davon abhalten, diese Erfahrungen an den richtigen stellen kund zu tun.

Ich erwarte umgehend die Rücküberweisung des unzulässig abgebuchten Betrages.





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