Am 30.08.2018 habe ich meinen Allnet-Flat Tarif von Sparhandy per E-Mail fristgerecht gekündigt. Da der Vertrag am 02.12.2016 und somit nach dem 30.09.2016 begann, genügt gemäß der Neuregelung von §309 Nr. 13 BGB für eine wirksame Kündigung die einfache Textform, also auch per E-Mail.
Bis heute hat mir Sparhandy nicht die gewünschte Kündigungsbestätigung geschickt, oder sonst irgendwie geantwortet. Stattdessen wird mein Vertrag nun online mit Mindestvertragslaufzeit bis 01.12.2019 angezeigt. Auf sparhandy.de (siehe Screenshot) werden Verbraucher weiterhin auf die Erfordernis einer Schriftform hingewiesen, obwohl eine solche Klausel nach o. g. Gesetzesänderung unwirksam ist.