Startseite > Sparhandy - mobilezone > Beschwerde-Nr.: 175185 > Eingabeformular Firmenantwort
Wollen Sie auf diese Beschwerde antworten?

Am 30.08.2018 habe ich meinen Allnet-Flat Tarif von Sparhandy per E-Mail fristgerecht gekündigt. Da der Vertrag am 02.12.2016 und somit nach dem 30.09.2016 begann, genügt gemäß der Neuregelung von §309 Nr. 13 BGB für eine wirksame Kündigung die einfache Textform, also auch per E-Mail.

Bis heute hat mir Sparhandy nicht die gewünschte Kündigungsbestätigung geschickt, oder sonst irgendwie geantwortet. Stattdessen wird mein Vertrag nun online mit Mindestvertragslaufzeit bis 01.12.2019 angezeigt. Auf sparhandy.de (siehe Screenshot) werden Verbraucher weiterhin auf die Erfordernis einer Schriftform hingewiesen, obwohl eine solche Klausel nach o. g. Gesetzesänderung unwirksam ist.





Bitte füllen Sie alle Angaben vollständig aus.
Firma / Institution 
Adresszusatz 
Straße und Hausnummer 
Ort  PLZ
Land 
Bereich / Abteilung 
Ansprechpartner 
Position 
Telefon  Fax
Ihre E-Mail-Adresse 
Ja, ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!