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Bei dem Fahrzeug wird ein regelmäßiger Service mit Eintragungen ins das Serviceheft durchgeführt. Der letzte war am 14.09.2017.

Im August 2018 kam auf dem Display die Meldung, dass der Service nach 4300 Kilometer oder 21 Tagen durchgeführt werden muss. Daraufhin habe ich mich bemüht, einen kurzfristigen Termin zu erhalten. War nicht möglich, sondern erst am 08.10.2018 mit der Begründung, aus Personalgründen keine freie Kapazität.

Nach dem 14.09.2018, also vor ein paar Tagen erschien auf dem Display die Meldung " Service fällig". Einen Termin hatte ich ja und habe mir dabei weiter keine Gedanken gemacht.

Am 22.09.2018 ließ das Auto sich nicht mehr starten. Bei meinem Hilferuf bei der Firma Kröninger, fragte man nach der Anzeige auf dem Display. Der Servicetechniker erklärte mir, dass bei Meldung " Service fällig" die Mobilitätsgarantie erloschen ist. Mein Hinweis auf den schon vereinbarten Servicetermin am 08.09.2018, der ja früher aus Personalgründen nicht möglich war, hat seine Auffassung bei der Auslegung der Mobilitätsgarantie nicht geändert.

In den Hochglanzflyer von Audi heißt es, bei regelmäßig durchgeführtem Service bei Ihrem Audi Partner bleiben Sie mobil. Denn so sichern Sie sich eine rasche Pannenhilfe vor Ort oder wir kümmern uns um Ihre Weiterreise. Sorglose Mobilität ein Autoleben lang usw. bei einem regelmäßigen Service usw.

Die Firma Kröninger war nicht bereit, Hilfe zu leisten, wieder mit dem Hinweis kein Personal zu haben und hat mir den ADAC empfohlen, und der hat dankenswerter Weise geholfen.





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