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Ich beantragte zum 01.01.2019. über CHECK24 einen Wechsel des Gasanbieters zu eprimo.

Am 09.10.2018 ging mir von eprimo die Mitteilung zum Lieferbeginn für meinen Gaszähler zum gewünschten Termin zu.

Alle von mir angegebenen Daten darin waren korrekt, sowohl was meinen voraussichtlichen Jahresverbrauch betrifft (16.000 kWh - jahrelanger durchschnittlicher Verbrauch in meinem 2-Personen-Haushalt), als auch den vereinbarten Arbeitspreis von 4,51 Ct/kWh und dem Grundpreis von 211,68 Euro/Jahr.

Allerdings wurde ein absolut überhöhter monatlicher Abschlag von 144,00 Euro festgesetzt, verbunden mit der Drohung, ich würde ohne Mahnung sofort in Verzug geraten, wenn dieser nicht rechtzeitig gutgeschrieben wird.

Mit den vorgenannten Daten entsteht für das 1. Jahr vereinbarten ein Gesamtpreis von rund 1020,00 Euro jährlich. Geteilt durch 12 Abschläge wären also rund 80,00 Euro monatlich angemessen.

144,00 Euro kämen bei einem mehr als doppelt so hohen Verbrauch in Betracht .Es erfolgte also auf das Jahr gesehen eine gewaltige Überzahlung, die schlussendlich einem zinslosen Kredit für den Versorger entspräche.

Ich informierte auch CHECK24. Dort setzte man sich mit dem Versorger am 18.10.2018 in Verbindung.

Eine Reaktion oder gar Änderung gab es bisher nicht, so dass ich mich präventiv auf mein Widerrufsrecht berufen muss.





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