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Ich habe letztes Jahr im November einen Edelstahl Postkasten gekauft, den ich aber erst vor ca. 3 Monaten anbauen konnte, da an unserem Haus die Malerarbeiten noch nicht fertig gestellt waren.

Jetzt habe ich das Problem, dass der Postkasten, obwohl aus Edelstahl, an den Scharnieren rostet und der Verkäufer auf seine Gewährleistung hinweist, mit dem Vermerk:

"Ab dem 7 Monat tritt die Beweislastumkehr (BGB § 476) in Kraft. Das heißt, der Käufer muss nachweisen, dass ein Defekt bereits beim Kauf bestand. "

Ich bin der Meinung, dass in diesem Fall der Fehler schon von Anfang an vorhanden sein muss und das Material nicht ausreichend veredelt wurde, sonst würde das Material ja nicht rosten und Flugrost kann es, wie auf dem Bild erkenntlich, auch nicht sein, da es sonst nicht so stark rosten würde und schon gar nicht auf der ganzen Fläche vom Scharnier.

Hier wird etwas Verkauft und beworben, was mit der Realität nichts zu tun hat, sonst wären keine Rostschäden vorhanden, so etwas müsste verboten werden.

Ich habe jetzt auch noch das Problem, dass ich zur Befestigung dieses Postkastens in der Wand Löcher bohren musste, die ich jetzt wieder vom Maler versiegeln lassen muss, da der neue Postkasten bestimmt nicht in die gleichen Bohrungen passt und ich diese Kosten selber tragen muss.

Vielen Dank im Voraus, für Ihr Bemühungen





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