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Am 05.08.2018 bestellte ich zahlreiche Waren, u. a. Elektroartikel, im Online-Shop von Lidl.

Der DHL-Zusteller gab am 20.08.2018 ein stark beschädigtes Paket bei Nachbarn ab, die jedoch keine Berechtigung besitzen, Pakete in meinem/ unseren Namen für mich/ uns anzunehmen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die bestellten E-Werkzeuge beschädigt sind.

Um es deutlich zu sagen, (was ich so auch mehrfach Lidl und DHL mitteilte) : Das Paket sieht schrecklich aus!

Das Paket ist bis heute ungeöffnet und in dem Zustand, in dem DHL „anlieferte“.

DHL behauptet dennoch steif und fest, dass das Paket somit „zugestellt“ sei. Ich habe eine konträre Meinung, die ich so auch durchsetzen werde.

Ich kann durch den Zustand des Pakets (teilweise aufgerissen, andere Risse mit DHL-Klebeband verschlossen- beim besten Willen nicht sagen, ob der Inhalt überhaupt vollständig ist.

Ich habe noch am selben Tage eine Reklamation bei Lidl eingereicht. Mir wurde verbindlich zugesagt, dass DHL am 29.08.2018 das Paket wieder abholen würde. Eine Ersatzlieferung mit den Artikeln würde zeitgleich an meine Adresse herausgehen.

An besagtem Tag erschien kein DHL-Zusteller/-Abholer!

Wie ich im Nachgang von DHL mitgeteilt bekam, wurde von Lidl überhaupt kein Auftrag zur Abholung an DHL herausgegeben.

Ich hatte somit einen halben Tag Urlaub umsonst im Haus verbracht, den ich extra wegen der Abholung des Pakets durch DHL eingereicht hatte. Den anderen halben Tag hatte meine Frau nur aus diesem Grund freigenommen.

Der Anruf bei Lidl brachte die üblichen Floskeln: „Tut uns sehr leid, bla bla bla“

Es wurde nunmehr Abholung für den 05.09.2018 durch Lidl zugesagt.

Deutlich wies ich darauf hin, dass dies der letzte Tag zur Abholung sei, da wir unmittelbar anschließend in den Urlaub fliegen würden.

Wiederum nahm ich mir einen kompletten Tag frei, nur um wiederum enttäuscht zu werden. Ein DHL-Zusteller/ -Abholer erschien wiederum nicht

Nach dem Urlaub fanden wir im Briefkasten eine Benachrichtigungskarte, dass es zwei Abholversuche gegeben hätte, nämlich am 07. &08.09.2018, genau an den Tagen, an denen wir bereits im Urlaub waren.

(Vom 07.09.2018 war ein maschineller Aufdruck aufgebracht, dazu ein handschriftlicher Vermerk vom 08.09.2018.

DHL konnte mir bislang nicht schlüssig erklären, wie die am 07.09.2018 eingeworfene Benachrichtigungskarte am 08.09.2018 um den handschriftlichen Vermerk erweitert werden konnte.

Ich kann und darf weiterhin davon ausgehen, dass der DHL-Zusteller die Karte widerrechtlich aus unserem Briefkasten herauszog und nachträglich neu beschriftete. DHL hat versucht, eine andere Methode darzulegen, die sicherlich aber keinesfalls das übliche Procedere sein dürfte.

Aber naja, eine Krähe…)

Laut DHL hätte Lidl keinen fixen Abholtermin festgelegt.

Wiederum mit Lidl telefoniert, zugesagt wurde wiederum eine Abholung, die wiederum nicht stattfand. Ebenso nicht die zugesagte Ersatzlieferung.

Es gibt ein endloses Hin-und-her mit Lidl.

Und auch mit DHL. DHL meint, ich müsse meine Schadenersatzansprüche mit Lidl klären hinsichtlich des durch DHL zerstörten Pakets.

Was für eine bescheuerte Argumentation!

Briefe an Lidls Herrn H. werden durch Lidl nicht durchgesteuert, schriftliche Anfragen/ Beschwerden durch Lidl nicht beantwortet, ebenso nicht E-Mails und/ oder Anfragen per Webformular, der Vorgang eigenmächtig von Lidl als „geschlossen“ gekennzeichnet.

Anrufe bei Lidl bringen keinen Erfolg, ständig wird man belogen, indem versprochen wird, man würde den Vorgang wieder öffnen lassen und ein Mitarbeiter würde sich zeitnah melden.

Fazit: Niemals im Online-Shop von Lidl kaufen!

Weiteres Fazit: Nach Möglichkeit auch nicht mit DHL versenden. Zwar sind Hermes, GLS und DPD noch schlechter, dadurch wird DHL aber auch nicht gut. UPS ist derzeit der beste Logistiker, der diese Bezeichnung so auch verdient hat.

Ich könnte die Darstellung noch endlos erweitern, lasse das Ganze jedoch, da es viel zu umfangreich würde.

Meine Forderungen:

Gegen Lidl: Ersatzlieferung des überwiegenden Teils der Bestellung (auf Badehosen und T-Shirts kann ich mittlerweile getrost verzichten, die E-Werkzeuge benötige ich jedoch weiterhin). Dies wurde Lidl mehrfach so mitgeteilt.

Alternativ komplette Rückzahlung des Kaufpreises bei zeitgleicher Abholung des zerstörten Pakets.

Gegen Lidl und/ oder DHL: Schadenersatz (siehe § 823 BGB!) für die zwei entgangenen Arbeitstage. Höhe ist hinlänglich bekannt.

@Lidl und DHL: Klären Sie die Situation endlich, bevor ich das Ganze öffentlichkeitswirksam vor Gericht bringen lasse!





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