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  1. Die Rückzahlung des Guthabens von 129,06 Euro wurde mir von der BEV am 23.10.2018 schriftlich angekündigt. Heute, 3 Monate später, habe ich das Geld immer noch nicht erhalten. Das von der BEV berechnete Guthaben von 129,06 Euro ist wesentlich zu niedrig.

    Die BEV legt in der Jahresendabrechnung fiktive Zählerdaten und damit Verbrauchsdaten zugrunde, die viel zu hoch sind. Mein Jahresverbrauch belief sich auf 2424, von der BEV wurden 2972 berechnet. Das entspricht über 20% mehr, was die BEV da zu viel berechnet hat.

    Zählerstand zum Jahresende war 51770, von der BEV wurde 52318 angegeben. Nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber Rheinische Netzgesellschaft in Köln habe ich dort die Bestätigung erhalten, dass meine Zählerstände richtig sind und die der BEV falsch. Die BEV hätte durch einfaches Anfragen beim Netzbetreiber die richtigen Zählerstände abfragen können, hat Sie aber nicht, sondern Sie hat eigene, fiktive, frei erfundene Zahlen genommen. Guthaben aus Energierechnungen sind unverzüglich zu erstatten (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) oder zu verrechnen und ansonsten als Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen (s. § 288 (1) BGB).

  2. Ich habe den im Vertrag festgeschriebenen Neukundenbonus von 15% der Jahresabrechnung nicht erhalten. Ein Mitarbeiter der BEV hat mir Anfang Dezember 2018 am Telefon versichert, dass die Zahlung „angewiesen“ wird. Trotzdem habe ich heute, 3 Monate nach Fälligkeit, noch keine Zahlung erhalten.
  3. Ich habe den im Vertrag festgeschriebenen Erstwechsler-Bonus von 30,00 Euro nicht erhalten. Dieser ist laut Vertrag nach Ablauf von 12 Monaten fällig. Ich warte seit 3 Monaten auf die Auszahlung dieses Bonus.

Trotz mehrmaliger telefonischer und schriftlicher Beschwerde hat die BEV sich bis heute nicht dazu geäußert, warum sie Guthaben und Boni nicht fristgerecht auszahlt und warum die BEV in Ihrer Jahresabrechnung fiktive Zahlen verwendet und die Zählerstände nicht ordnungsgemäß beim Netzbetreiber abfragt.





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