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Gemäß Abschluss der Erbschaftssache meiner Schwester machte die ERGO-Versicherung an das Nachlassgericht München Anfang Mai 2018 folgende Zusage. Wenn der Erbe den Widerruf gem. Urteil des BGH aufrecht erhält und eine Kopie des Erbscheins an ERGO einsendet, wird umgehend der Versicherungsbetrag der Erbmasse hinzugefügt und beim Nachlassgericht hinterlegt. Am 20.05.2018 übersandte ich die von ERGO angeforderten Schriftstücke.

Als ich bis August 2018 keine Nachricht vom Nachlassgericht München über die Hinterlegung der ERGO direkt bekam, habe ich das Nachlassgericht und die Hinterlegungsstelle schriftlich kontaktiert. Beide Male negativer Bescheid (es wurde nichts hinterlegt. Auf meine Briefe und E-Mails aus den Monaten Oktober und Dezember 2018 sowie aus meinen weiteren Schreiben vom Januar und Februar 2019 gab es keine Antwort von der ERGO-direkt. Nachdem ich am 12.02.2019 telefonisch eine Klärung verlangte, wurde ich mit folgenden Worten vertröstet "wir werden die Sache schnellstens prüfen und Ihnen Bescheid geben".

Da bis 20.03. wieder nichts geschah, rief ich nochmals bei der ERGO an. Ergebnis des Telefonats war, die ERGO werde die Sache prüfen und mir noch am selben Tag (15:00 Uhr) Bescheid geben. Wer nicht anrief, naa wer wohl die ERGO!

Fazit: Die ERGO-direkt macht nur große Sprüche aber löst ihre Versprechungen nicht ein. Das Firmen Motto der ERGO-direkt lautet wohl "Der Versicherte soll zahlen und uns dann in Ruhe lassen. "





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