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Am 22.03.2019 habe ich über die Serviceline bei dem Volkswagenleasing folgende zwei Frage zu einem bestehenden Leasingvertrag zu stellen:

  1. Ist eine Inspektion vor Abgabe eines Leasingfahrzeug fällig, auch wenn es laut Vorgaben des Herstellers noch nicht notwendig ist?
  2. Wenn eine Inspektion laut Hersteller vor Übergabedatum notwendig ist, welche Werkstätten werden von der VW Leasing anerkannt? Wird zum Beispiel ATU als Werkstatt anerkannt?

Nach mehrmaligem Weiterverbinden zwischen den Bereichen „Vertrag“ oder „Technik" habe ich beide Fragen 3 Mal gestellt. Letztlich wollte man dann im Bereich "Technik" nach mehrmaliger Nachfrage keine Auskunft mehr beantworten. Mein Einwand, das die Antworten nicht konkret und zudem auch widersprüchlich zum Leasingvertrag sind, wurde einfach ignoriert.

Daraufhin habe ich die Fragen noch zwei Mal per E-Mail an die Volkswagenleasing und einmal über das VW Dialog Center gestellt. Von der Volkswagenleasing habe ich bis heute keine Antwort bekommen und von dem VW Dialog Center die Antwort, sie seien nicht zuständig mit dem Hinweis, ich solle mich erneut an die Beantwortung von zwei Fragen zu einem bestehenden Leasingvertrag wenden.

Mein Fazit an dieser Stelle ist. Nach dem Neukauf von 2 Passat Variant, 3 VW Polo, 1 VW Beatle und einem VW Leasingfahrzeug werde ich mir nun ernsthaft überlegen, ob wir unsere Fahrzeuge bei diesem Service weiterhin bei VW beziehen werden.





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