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Am 14.06.2019 wurden der Beschwerdegegnerin 3 separate Kündigungen zu jeweils einer zum bestehenden Vertrag zugehörigen Rufnummer per Telefax nachweislich übersandt.

Bis zum heutigen Tage hat die Beschwerdegegnerin die Kündigung in ihren Systemen nicht dokumentiert, sogar die Verträge automatisch verlängert.

Eine Kündigung bedarf zwar ausdrücklich nicht der Bestätigung und ist eine einseitige Willenserklärung, dennoch ist im späteren Verlauf mit Streitigkeiten betreffend der Abrechnung zu rechnen, soweit diese nicht entsprechend dokumentiert ist.





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