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Wir waren Kunden bis Ende August 2019 dieses Unternehmens. Was wir zunächst nicht bemerkt hatten war, dass die Daueraufträge, die durch Teilung der Abschlagszahlungen von 2 Konten erfolgen, weitergelaufen sind.

Wir bekamen dann Ende Sept. eine Schlussrechnung, bei welcher mir aufgefallen ist, dass der Zählerendstand nicht stimmte, (was später ersichtlich mal eben 100,00 € ausmachte), also habe ich eine E-Mail mit dem Zählerstand, den wir dem Energieversorger hier mitgeteilt hatten, an die STROGON gesendet. Ich habe dann auch eine neue Endrechnung erhalten. Die Forderung war gleich, siehe oben, günstiger.

Dann haben die da eine Aufstellung der Zahlungen ausgeführt. Dabei ist mir aufgefallen, dass diese nur bis 07.19 ging und auch nur eine Überweisung erfasste, obwohl 2 geleistet wurden. Es fehlt hier schon einmal der Betrag von 108,00 €. Damit aber nicht genug, denn auch in 08. + 09.2019 wurden jeweils 2-mal 2 Überweisungen nicht aufgeführt bzw. gegen die Forderung gerechnet. Kann jeder nachberechnen, die haben irgendwo 540,00 € nicht verbucht. Selbst bei Abzug ihrer Forderung bleibt immer noch ein Guthaben von mehr als 300,00 €, was die angeblich nicht zuordnen oder finden können.

Ich habe den Verdacht, die halten bewusst Kundengutschriften zurück, um hierdurch einen Zinsertrag zu erzielen. Nun ja wozu gibt es Rechtsanwälte und Gerichte? Damit der Kunde von z. B. STROGON sein Recht / Geld bekommt. Chr. F.





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