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Ich habe am 16.06.2019 einen Dyson Ventilator "Pure Cool Link" bestellt.

(Dass die Zustellerei mit UPS ein bisschen gedauert hat, tut hier nichts zur Sache. Dyson versendet immer mit UPS. Europäische Zusteller beauftragt Dyson ohnehin nicht - auch nicht im innerdeutschen Versand ab Lager Köln. Und gewisse Versanddienstleister klingeln halt frühestens beim 3. Zustellversuch.)

Vertragsbestandteil war u. a. § 10 der AGB von Dyson "Zusätzlich und unabhängig vom Widerrufsrecht sowie den gesetzlichen Gewährleistungsrechten bietet Dyson eine 30-Tage Rückgabegarantie für den Kunden, der Verbraucher ist, auf das gesamte Sortiment."

Dacht ich mir: "Na klasse, kannst also erst mal testen, ob das Teil denn nicht nur besser aussieht sondern auch sonst mehr taugt als das Made-in-China-Gebläse, das Tante Norma für 29,00 im Angebot hat." Gleichzeitig war ich durchaus bereit, für schickes Design ein bisschen mehr auszugeben.

Leider hat mich das Teil nicht wirklich überzeugt: Wirklich Kühlung hat es nur auf den höheren Stufen gebracht - und da war es dann wirklich windig und vor allem laut!
Außerdem ist es Vollplastik, zwar schicker als das No-Name-Teil, aber -für meinen Geschmack- eben nicht um so viel schicker, dass es den 10-fachen Preis rechtfertigt.

Also Rückgabe avisiert - ging wiederum nur per UPS - und Retourelabel von Dyson am 11.07.2019 erhalten. Rücksendung (mit persönlicher Anlieferung bei UPS!) und Zustellungsbestätigung UPS am 19.07.2019.

Soweit, so erwartbar - und mithin normal.
Was mich ärgert ist, was dann kam:

Ca. ein halbes Dutzend Mails an den Kundenservice. Alle unfreundlich und semi-automatisiert beantwortet.

30.07.2019: "Eine Rückerstattung erfolgt in der Regel 14 nach Wareneingang. Wir möchten Sie noch um etwas Geduld bitten."
20.08.2019: "Entschuldigen Sie vielmals die Entschuldigung (sic!) Ihrer Rückzahlung. Ich habe Ihr Anliegen an die Buchhaltung weitergeleitet, damit die Erstattung nochmals geprüft wird."
30.08.2019: "Wir können einsehen, dass Ihr Anliegen kurz vor der Erstattung steht. Wir vermuten, dass Ihre Erstattung zeitnah auf Ihre (sic!) ursprüngliche (sic!) Zahlungsart ersichtlich sein wird."

Leider konnte auf meine spätere (nach dem 20.08.2019) telefonische Nachfrage niemand vom Kundenservice Kontakt zur "eigentlichen Buchhaltung" herstellen oder gar "tatsächliche Vorgänge" einsehen.

=> Finale Mahnung meinerseits mit Fristsetzung 19.09.2019.
=> Kein Zahlungseingang im September, kein Zahlungseingang im Oktober.
=> Mahnbescheid erlassen am 21.10.2019.
=> Widerspruch gegen die Gesamtforderung durch Dyson am 24.09.2019 ohne Begründung. (Ok, zumindest das ging schnell!)
=> Ich werde mich meine Forderung gerichtlich geltend machen und mich dabei anwaltlich vertreten lassen, sofern meine bis heute aufgelaufene Forderung nicht bis zum 08.11.2019 beglichen ist.





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