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Am 6.12.2018 habe ich einen Vertrag über Gaslieferung bei Ihnen abgeschlossen, mit Lieferbeginn 10.03.2019. Als ich nun am 2.12.2019 fristgerecht kündigen wollte, musste ich mit Erstaunen feststellen, dass Sie den Vertrag zum 6.12.2019 schon um 1 Jahr verlängert haben, da ich 1 Monat vor dem 6.12. hätte kündigen müssen.
(Interessantes Detail: hätte ich tatsächlich zum 5.12.2019 gekündigt, hätte ich den Neukunden-Bonus nicht bekommen, da ich dann kein ganzes Jahr von Ihnen beliefert worden wäre.)

Ich wurde zu keinem Zeitpunkt darüber informiert, dass bei Ihnen der Vertragsbeginn ungleich dem Lieferbeginn ist, und nicht - wie in der Branche üblich - beides gleichzeitig beginnt.

Selbst wenn ich mich auf Ihrer Webseite in mein Konto einlogge, steht dort "Vertragsbeginn: 10.03.2019" (siehe Screenshot). Der Vertrag läuft über 12 Monate, wie kann der dann schon am 5.12.2019 um weitere 12 Monate verlängert werden?

Wenn ich hier mal Ihre eigenen AGBs zitieren darf, "Ablauf des ersten Lieferjahres (= Ende der Erstlaufzeit) ":

4 Bonus

Ist mit dem Kunden im Auftragsblatt ein Bonus vereinbart, so richtet sich dessen Gewährung nach folgenden Regelungen.

  1. a) Einmalbonus

Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass der Vertrag mindestens ein Lieferjahr besteht. Der Bonus wird unmittelbar nach Ende des ersten Lieferjahres auf das Bankkonto des Kunden überwiesen. innogy benötigt dafür die Angabe einer gültigen Bankverbindung des Kunden.

Wird der Vertrag vor dem vollständigen Ablauf des ersten Lieferjahres (= Ende der Erstlaufzeit) durch den Kunden aus einem von ihm zu vertretenden Grund beendet, entfällt die Bonuszahlung.

Des Weiteren habe ich bis heute von Ihnen keine Kündigungsbestätigung bekommen.

Mir war zu keinem Zeitpunkt bewusst, dass Sie Ihre Kündigungsregelungen so widersprüchlich auslegen, sonst hätte ich den Vertrag niemals unterschrieben. Man sollte einmal rechtlich prüfen lassen, ob hier nicht eine Täuschung des Verbrauchers vorliegt.





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