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Sehr geehrte Damen und Herren,

am 20.3.18 beauftragte ich innogy SE zu einem Versorgerwechsel (Gas). Dieser Auftrag wurde auch, mit Feststellung des Beginns der 2-jährigen Lieferzeit zum 1.7.18, bestätigt.

Mit diesem Schreiben wurde neben dem Lieferbeginn 1.7.18 gleichzeitig die Erstlaufzeit des Vertrages (24 Monate) bestätigt (Anlage).

Am 25.2.2020 beauftragte ich einen neuen Versorger zur Kündigung des Vertrages mit innogy SE zum 30.6.2020 und Beginn der Gaslieferung zum 1.7.2020.

Mit Schreiben vom vom 5.3.2020 erhielt ich von innogy SE die Kündigungsbestätigung, allerdings nicht zum 30.6.2020 sondern zum 19.3.2021. Nach Logik von innogy SE begann die Vertragslaufzeit also bereits am 20.3.18 und nicht erst am 1.7.18. Demzufolge hätte ich die Kündigungfrist nicht eingehalten und der Vertrag verlängerte sich um 1 Jahr.

In diesem Forum kann man viele gleichlautende Beschwerden verfolgen, so dass man davon ausgehen kann, dass diese Masche bei innogy SE Methode hat. Das Perfide ist natürlich, dass man bei Lieferbestätigung mit keinem Wort auf einen, nie zu vermutenden, anderen Vertragsbeginn als den des Lieferbeginns hingewiesen wird.

Ich möchte auch gar nicht weiter auf Entscheidungen/Urteile wie die des AG Köln Az. 210 C 183/13 (was in diesem Forum auch schon getan wurde) hinweisen, die die Unrechtmäßigkeit dieser einseitigen Auslegung von Seiten innogys SE bestätigen.

Ich möchte noch vorsorglich erwähnen, dass ich bei Nichtbestätigung des Kündigungszeitpunktes 30.6.2020, weitere Hilfe in Anspruch nehmen werde.

Mit freundlichen Grüßen





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