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Qualitativ minderwertige Ware, Mängel sollen auf Kosten/zum Nachteil des Kunden eventuell beseitigt werden.

Eine Klapp-Liege, welche speziell für Klangschalen, in 2 Längen/Breiten angeboten wird, mit Bohrungen zum Einschieben von Verbreiterungen/Verlängerungen für das Abstellen von Klangschalen.

Der Reklamationsweg, welcher mir angeboten wurde, war für mich nicht händelbar, weil es bedeutet hätte, alle Termine meines im Aufbau befindlichen Geschäftes abzusagen, da die Liege für ca. 3 Wochen zur vorbehaltlichen Nachbesserung abgeholt werden sollte. Als "Ersatz" wurde mir für diese Zeit eine Liege angeboten, welche keine Möglichkeit bot, Klangschalen abzustellen und zu kurz/zu schmal war. Ich habe diese Variante abgelehnt.

Die Firma hat sich seit dieser Ablehnung vor 2 Monaten nicht mehr gemeldet. Ursprünglich sollte die Liege vor Ort begutachtet und danach entschieden werden; keine Rede davon, dass der Karton gebraucht wird. Nun soll die Liege von der DHL abgeholt werden - im Originalkarton, welcher schon entsorgt wurde. Ich hätte wissen müssen, dass dieser Karton noch gebraucht wird, weshalb mir angeboten wird, einen Karton für netto 25,00 EURO zuschicken zu lassen, damit die DHL diesen dann abholen kann. Da die Liege vor Ort begutachtet werden sollte (man hätte ja mitteilen können, dass der Karton dafür gebraucht wird), bin ich davon ausgegangen, dass die Person, welche hier "begutachtet", entsprechend ausgestattet sein wird/würde, bzw. die Liege mit nimmt, sofern das "In-Augenschein-nehmen" die Fotos bestätigt hätte, welche vorher vom Hersteller betrachtet wurden.

Basierend auf das behördlich angeordnete Kontaktverbot und Corona, wurde ich gestern angeschrieben (2 Monate! nach meiner Absage des angebotenen Reklamationsweges), dass ja nun, aufgrund der Situation, wahrscheinlich keine Termine abgesagt werden müssen und somit Zeit für die Nachbesserung zur Verfügung stünde.

Ja, leider richtig. jedoch ganz sicher nicht auf meine Versandkosten!

Diese Liege kostet über 1.000 EURO, da kann ich als Käufer erwarten, dass diese Liege in einwandfreiem Zustand geliefert und kostenlos nachgebessert wird, ohne dass dem Kunden dadurch finanzielle Nachteile entstehen!

Da aufgrund dieses Ablaufs bisher nur eine Anzahlung geleistet wurde, wird mir nun angedroht, wenn ich die Nachbesserung nicht zulasse, im April das Mahnverfahren zu eröffnen.





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