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Ich habe seit 2013 neben einem Mobilfunk Vertrag auch einen DSL Vertrag bei Vodafone.

Größere nennenswerte Probleme gab es mit dem DSL Vertrag nie, obwohl auch dort der Service merklich nachgelassen hat.

Nachdem vor einiger Zeit die Fritz Box 7590 auf den Markt kam, habe ich die Chance bei der Vertragsverlängerung genutzt und mir diese von Vodafone schicken lassen.

Allerdings habe ich seit der Vertragsverlängerung, was auch eine Umstellung auf Ip TV und VDSL50 war, massive Probleme mit dem IP Anschluss. Ständig Verbindungsabbrüche, mehrmals hintereinander, Offline teilweise für Stunden.

Als ich mich an Vodafone wendete hieß es, der Anschluss ist in Ordnung ich solle die Fritz Box auf Werkseinstellung zurück setzten. Was aber natürlich nichts brachte.

Durch eine Umstellung der Bankverbindung konnte Vodafone zudem zum Jahreswechsel zwei Rechnungen nicht abbuchen. Informierte mich aber nie darüber. Es kam keine Mahnung und keine Sperrandrohung wie es eigentlich hätte nach §45 TKG sein müssen.

Stattdessen war der DSL Anschluss von heute auf morgen ohne Vorwarnung gesperrt. Meine Beschwerde bei Vodafone mit dem Verweiß auf das TKG wurde läppisch mit Bezug auf das BGB "abgeschmettert", was aber völlig sinnfrei ist, denn das TKG ist maßgeblich und nicht das BGB.





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