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Trotz Belieferungsende des Stromliefervertrags am 31.01.2020 habe ich bis heute keine Schlussrechnung erhalten, obwohl dies gemäß § 40 Abs. 4 EnWG innerhalb von sechs Wochen nach Belieferungsende zu erfolgen hat.

Eine schriftliche Kontaktaufnahme über das Kundenportal bzw. über das Kontaktformular ist mit den Kundendaten nicht möglich.

Offenbar verzögert man wieder bewusst, da ein Guthaben auszuzahlen ist.

Sollte die Schlussrechnung nicht innerhalb der nächsten 7 Tage erfolgen und eine Guthabenserstattung erfolgen, werde ich meine Ansprüche von einem Rechtswanwalt durchsetzen lassen.





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