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Wir haben eine Pauschalreise bei LMX-Suntrips nach Singapur und Bali von 20.04 - 05.05.2020 gebucht und eine Anzahlung geleistet.

Am 13.03.2020 gab es nicht nur eine weltweite Reisewarnung sondern auch ein Einreiseverbot für Singapur. Am 14.03.2020 bei Suntrips per Fax Reise gem. Paragraph 651 h Abs. 3 BGB storniert und um Rückzahlung der Anzahlung gebeten. Antwort von Suntrips: "Singapur Airlines bietet nur Gutscheine an und sie können nix machen".

Erste Lüge von vielen Lügen, laut Anwalt Reiseverantstalter bei Pauschalreisen - AGB der LMX Touristik GmbH für die Marke Sun Trips, BGB Paragraph 651a vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag zuständig.

Am 15.04.2020 erneut ein Fax geschickt, Kündigung erneuert und eine Frist von 14 Tagen gesetzt mit Angaben meiner Bankverbindung für die Rückzahlung. Jetzt kommt der Hammer, die haben meine IBAN benutzt um die Restzahlung der Reise am 21.04.2020 von meiner Bank abzubuchen. Sofort zurück gebucht und eine Lastschriftsperrung für LMX eingereicht. Als nächstes folgt ein gerichtliches Mahnverfahren.

Auch bei anderen Plattformen sind hunderte Beschwerden über LMX nachzulesen, es ist Praxis, gerechtfertigte Stornierungen zu ignorieren und Restzahlungen trotz Reisewarnungen und Einreiseverboten abzubuchen.





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