Startseite > EBay > Beschwerde-Nr.: 210355 > Eingabeformular Firmenantwort
Wollen Sie auf diese Beschwerde antworten?

Daumen runter in allen Belangen!

Als Privatverkäufer bot ich im April einen Artikel an. Einige Tage später erhielt ich einen Geldbetrag, der mit diesem Kauf übereinstimmte, doch weder Käufername, noch Artikel-Nr. wurde genannt, der Absendername war mir fremd. So fragte ich bei diesem Käufer nach. Mir war die Antwort wichtig, um Problemen vorzubeugen. Der Käufer antwortete süffisant. Ich machte die Sendung fertig, verschickte den Artikel in einem gepolsterten (wiederverwendeten) Umschlag. Da die Verkaufsbeträge recht gering sind undch als K auch stets einen günstigen Versand präferiere, wurde der Artikel unversichert (wie vom Käufer akzeptiert) verschickt; wer den versicherten Versand zahlt, kann auch diesen haben. Zur eigenen Absicherung, da man beim unversicherten Versand keinerlei Beleg bekommt, fertigte ich ein Foto der adressierten&frankierten Sendung an. Wenige Tage darauf meldete sich der Käufer, er habe einen leeren Umschlag erhalten. Er sei nicht seitens der Post nachverklebt und er ginge davon aus, ich hätte den Artikel nicht eingepackt. (Mal am Rande, wenn bei der Post geklaut wird, glaubt man ernsthaft, der Post-Mitarbeiter klebt im Anschluss den Brief, mit den schönen, knalligen Postpaketklebeband wieder zu? Dass dieser sich selbst outet?) Ich versicherte dem Käufer , dass ich den Artikel, nach Erhalt seiner Nachricht, eigens verpackt und verschickt habe und bat ihn um Bilder des Umschlags. Diese zeigten, bei genauerer Betrachtung, dass der Umschlag unterhalb des Adresszettels an 2 Stellen manipuliert war, obwohl der Käufer angeblich nur den Umschlag (etwa 1 cm in alle Richtungen größer als der Adresszettel) aufgeschnitten habe. Dies konnte nur auf einem der Bilder erkannt werden, was ich erst am PC feststellte. Wie gesagt war der Umschlag bereits zuvor in Gebrauch und hatte ein paar alte Klebebandreste.In der Folge schickte ich dem Käufer mein Foto des Umschlags, noch nicht im Wissen, dass der Umschlag nun manipuliert wurde. Ungeachtet dessen ging mich der Käufer fortwährend schroff an, ich hätte den Artikel noch zuhause, ich würde ihn wohl selbst eher benötigen, ich hätte"nichts auf der Kante", ich hätte "Dreck am Stecken", ich biete kein PayPal an-er wisse schon warum, "Grüße nach Münchhausen", der Preis des Artikels "sei mir zu günstig gewesen" und, und, und.

Vor dieser geballten Ladung an persönlichem Frust des Käufers rief ich eBay an und fragte, was ich tun könne. Ich solle ihn ignorieren, notfalls blockieren, war die Antwort.

So ignorierte ich seine Angriffe, bot keine Hilfe mehr an und bekam kurz darauf eine negative Bewertung. Unter vielen positiven nun eine negative, die leider in der Gesamtübersicht deutlich ins Auge fällt. Aufgrund seiner darin getätigten Aussagen wurde der Text, nach Rücksprache mit eBay, entfernt, die Bewertung jedoch blieb. Man könne nicht nachvollziehen, "ob der Artikel tatsächlich verschickt wurde". Man benötige einen Sendungsnachweis.

Aaaha, und anhand dessen sieht eBay, dass der Umschlag etwas beinhaltete? Der Sendungsnachweis ist damit erbracht, dass der Käufer Bilder vom Umschlag schickte, doch eBay blieb stur. eBay kann damit weder nachvollziehen, ob er gefüllt oder leer war. Als Paketversender muss niemand Gewährleistung übernehmen, wenn er nicht schuldhaft handelt. Sofern ich eine Chance auf Löschung der Bewertung bekommen möchte, solle ich das Geld erstatten, riet mir eine Mitarbeiterin, die mir auch später noch Ärger bereiten sollte. Demnach würde ich Schuld einräumen/Verlust machen.

Auch wenn der Betrag nicht sonderlich hoch war, werde ich keine Betrüger unterstützen oder, sofern der Umschlag seitens der Post manipuliert wurde, dem Kunden für seinen gewollten unversicherten Versand belohnen. Man wird im Umkehrschluss als Paketversender also doch haftbar gemacht, und das ist nicht gesetzeskonform. Hier hat eBay dringend Nachholbedarf, und wenn es nur die Möglichkeit des negativen Bewertens eines Käufers ist.

Unterdessen hat der Käufer einen Fall geöffnet. Nur Ärger für den Verkäufer, weil der Käufer behaupten kann, was er will. Eine negative Bewertung beim Verkäufer, aufgrund der Unfähigkeit des Käufers ist rufschädigend.

eBay's Unfähigkeit trifft Gesetzwidrigkeit!





Bitte füllen Sie alle Angaben vollständig aus.
Firma / Institution 
Adresszusatz 
Straße und Hausnummer 
Ort  PLZ
Land 
Bereich / Abteilung 
Ansprechpartner 
Position 
Telefon  Fax
Ihre E-Mail-Adresse 
Ja, ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!