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Ich habe am 2.5.2020 in Bremen ein Einschreiben aufgegeben "Einschreiben Eigenhändig" an eine Firma in Berlin.

Absender und Adresse waren korrekt. Am 4.5. sagt der Online-Sendungsstatus: "Nicht zustellbar, Sendung wird an Absender zurückgeschickt." Ich erkundige mich bei der Firma und erfahre, dass der Empfang durchgehend besetzt war und es keinen Versuch eines Postboten gab, ein Einschreiben zuzustellen. Dann warte ich auf das Einschreiben, das auf dem Rückweg sein soll. Eine Woche, zwei Wochen.

Ich gebe telefonisch einen Nachforschungsantrag auf. Nach drei (!) Wochen ist das Schreiben wieder bei mir. Und auf dem Aufkleber mit den verschiedenen Gründen für die Nicht-Zustellung ist "Nicht zulässig" angekreuzt. Ich rufe bei der Post an und möchte gern wissen, was das zu bedeuten hat. Die Dame weiß es nicht, fragt noch einmal nach, ich hänge in der Leitung, und dann sagt sie mir, dass sie mir nicht erklären kann, was "nicht zulässig" bedeutet bzw. in welchen Fällen diese Begründung benutzt wird. Sie kannte das auch gar nicht.

Als ich etwas lauter wurde und ihr zu vermitteln versuchte, wie grotesk das ist, dass ein Angestellter einer großen Firma auf einem Vordruck dieser Firma eine von mehreren dort angegebenen Möglichkeiten ankreuzt und mir dann in dieser Firma niemand erklären kann, was er damit gemeint haben könnte, mir also die Firma, der ich Geld bezahle, damit ein Brief von mir als Einschreiben nachweisbar zugestellt wird, nicht erklären kann, warum sie diese Sendung nicht zugestellt hat, hat sie dann aufgelegt.

Ich hatte die leise Vermutung, dass man beim "Einschreiben eigenhändig" eine Person zur Firma angeben muss, aber erstens ist die Dame da gar nicht drauf eingegangen und zweitens hätten die Jungs vom Handyshop, der jetzt unsere Postfiliale ersetzt hat, das ja wissen müssen. Andererseits bin ich mir da auch nie so sicher, ob sie wirklich immer wissen, was sie da tun.





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