Ich habe über das Portal "FeWo direkt" eine Unterkunft für den Zeitraum vom 03.04.-05.04.20 für 307,- EUR gebucht.
Nachdem der Veranstalter aufgrund der Covid19-Beschränkungen die Reise storniert hat, wurde mir ein Gutschein zur Verfügung gestellt. Diesen habe ich jedoch nicht akzeptiert und stattdessen mehrfach unter Fristsetzung zur Rückzahlung des gezahlten Reisepreises aufgefordert, bis heute vergeblich.
Die EU-Kommission und die Bundesregierung haben der Gutscheinlösung mittlerweile eine klare Absage erteilt. Die Vorgehensweise der Belvilla AG grenzt daher meiner Meinung nach an Unterschlagung und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage. Ich werde sicher nicht dieser Gesellschaft ein zinsloses Darlehen gewähren und das Insolvenzrisiko des Veranstalters übernehmen.