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Für mich stellt Lottoland Limited mit Hauptsitz in Malta aus eigener leidvoller Erfahrung damit eine rein profitorientierte Unternehmung mit strategischer Ausrichtung und werbeträchtiger Pseudoinszenierung sowie Instrumentalisierung falscher Gewinnversprechen dar. So greifen im Falle eines Gewinnes nämlich allem Anschein nach systematisch zum Einsatz kommende Hinhalte- und Zermürbungstaktiken, die letztlich mit aller Macht verhindern sollen, eine rechtmäßige Gewinnauszahlung auf das während der Spielerkontoeröffnung registrierte Bankkonto auch schnell und unkompliziert zu veranlassen. Darauf werde ich im Folgenden aber noch näher eingehen.

Diese o. g. "Masche" trat nämlich nicht nur anhand meiner leidvollen Erfahrung mit Lottoland immer deutlicher hervor, sondern ist auch in zahlreichen Negativrezensionen über Lottoland in ganz ähnlicher Weise dokumentiert worden und in vielen Bewertungsportalen en detail nachzulesen.

Lottoland propagiert zwar immer wieder, sich stets an "Lizenzbedingungen und Verhaltenskodizes" zu halten, praktizierte jedoch andererseits in meinem Fall eher hanebüchene, nie zu einem ordentlichen Abschluss geführte sowie datenschutzrechtlich höchst bedenkliche Verfahrensweisen vorsintflutlicher Alters- und Kontoverifizierungsmaßnahmen im gefühlten Endlosstil, um bezeichnenderweise Einzahlungen über das gesetzte Bankkonto für weitere "Spielerlebnisse" grundsätzlich zuzulassen, Auszahlungen darauf im Gewinnfall jedoch mitnichten!

Ich erzielte neben dem Gewinn kleinerer Cent-Beträge auch den Höchstgewinn von 1.000 EUR mit der Ticket-ID 76446399 und somit ein "Auszahlbares Guthaben" von insgesamt 1.006,34 EUR. Übertragen auf meinen speziellen Fall bedeutete dies, dass mein rechtmäßig erzielter Gewinn vom 11. Juni 2020 über Rubbellose namens "Glücksbringer" allerdings zu keinem Zeitpunkt von Lottoland ausgezahlt wurde.

Lottoland sperrte sogar unmittelbar nach dem erzielten Geldgewinn ohne vorherige Benachrichtigung mein eingerichtetes Spielerkonto und bat mich während des Login-Vorgangs dann merkwürdigerweise erneut um eine längst erfolgte, jedoch nie bestätigte Altersverifizierung - vermutlich deswegen, weil ich lediglich den Auszahlungswunsch meines Gewinnes via E-Mail an Lottoland deklarierte und keine weiteren Einzahlungen mehr vom Konto für Spieleinsätze von mir erfolgt waren.

Das Spielerkonto wurde von mir seinerzeit mit der Kontoverbindung meines Ehemannes, auf das ich jedoch per Vollmacht verfügungsberechtigt bin, eingerichtet. Das Einrichten des Spielerkontos mitsamt dieser Kontokonstellation verlief auch anfänglich absolut problemfrei. Selbst die erste autorisierte Zahlung an Lottoland für einen Tippschein erfolgte darüber anstandslos und mit sofortiger Wirkung im Sinne einer sofortigen Spielberechtigung.

Zu diesem Zeitpunkt war das Spielerkonto jedoch noch nicht altersverifiziert, da ich hierfür noch meine Ausweisdokumente (Vorder- und Rückseite des Personalausweises) per Upload an Lottoland als PDF-Dokumente versenden musste. Zu diesem Zeitpunkt traten bei mir erste kritische Bedenken aufgrund geltender Datenschutzrichtlinien in Bezug auf diese für mich höchst fragwürdige altertümliche Verfahrensweise auf, da ja im Vorfeld bereits sichergestellt sein sollte, dass die Kopien auch unmittelbar nach erfolgter Identifizierung vernichtet werden und hierüber zudem eine Auskunft erteilt werden muss. Insofern, dass dieses Prozedere auch tatsächlich erfolgt ist (§§ 19, Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 2 BDSG). Lottoland hat allerdings bis zum heutigen Tag das Konto weder altersverifiziert noch Details zum Verbleib meiner Ausweisdokumente genannt. Das ist rechtlich so mit Sicherheit nicht zulässig und verletzt meines Erachtens bestimmte Vorschriften der DSGVO, die mitunter sehr hohe Bußgelder für eine Datenschutzverletzung verhängen können.

Auch fand zu keinem Zeitpunkt eine Verifizierung der damalig angegebenen Kontoverbindung statt, da Lottoland diesbezüglich - eher profan klingend - beanstandete, dass sie "aus Gründen der Geldwäscheprävention gesetzlich dazu verpflichtet (seien), die Identität der Gewinner zu bestätigen. " Was unter Geldwäsche explizit fällt, kann unter § 261 StGB nachgelesen werden. Da geht es aber ganz eindeutig um Gelder, die aus Straftaten stammen. Das ist ja hier offensichtlich nicht der Fall.

Stattdessen wünschte Lottoland per E-Mail fast schon im Stile der Freizügigkeit weitere personenbezogene Daten von meinem Ehemann und vom besagten Konto zwecks Erhebung und Auswertung über eine angebliche Sicherheitsabteilung Lottolands.

Dabei wäre das Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten auch in diesem Fall im Rahmen des Rechtsanspruchs auf informationelle Selbstbestimmung mithin nur unter Zustimmung der betreffenden Person, d. h. meines Ehemannes zulässig. Insofern empfand ich es schon als ziemlich dreist, dass hier ein weiteres Mal sensible, personenbezogene Daten gemäß einer schriftlichen Anordnung von Lottoland auf irgendeinen Server von Lottoland hochgeladen werden sollten, wenn ich bereits im Mai d. J. beim damaligen Upload-Vorgang meiner Personalausweisdaten noch nicht einmal ansatzweise seitens Lottoland darüber aufgeklärt wurde, was mit den hochgeladenen Inhalten eigentlich genau passiert, wer auf meine hochgeladenen Daten konkret Zugriff hat und welche Möglichkeiten zur Entfernung dieser Daten bestehen.

Seit dem 11.06.2020 habe ich von daher versucht, über den vermeintlichen "Support" von Lottoland eine einvernehmliche Lösung im Sinne der Auszahlung meines Gewinnes herbeizuführen. Nach meiner letzten schriftlichen Aufforderung unter Fristsetzung bzgl. meines zielgerichteten Vorschlags einer simplifizierten, rechtsgültigen Verifizierungsmethode meines Spielerkontos unter Zuhilfenahme einer möglichen Bankbestätigung hat sich niemand mehr von Lottoland gemeldet - auch eine schließlich extra zu Interventionszwecken hinzugekommene weibliche Person von Lottoland in ihrer Funktion als "Customer Service Team Leader" nicht.

An dieser Stelle sei die wichtige Anmerkung erlaubt, dass eine erfolgreiche Verifizierung eines Spielerkontos im Zuge der reinen Altersverifizierung bei anderen Online-Lotteriegesellschaften generell nur einen Werktag in Anspruch nimmt. Darüber hinaus geben sich meines Wissens seriöse Lotteriegesellschaften auch mit ihrem vollständigen Namen im Falle elektronisch oder telefonisch geführter Korrespondenzen zu erkennen und benachrichtigen den Lotteriegewinner (m/w/d) in Form einer personalisierten Zusage per Mail oder postalisch.

Anders hingegen verhält es sich i. d. R. mit rein dubiosen Veranstaltern von Gewinnspielen, Glücksspielen, Preisausschreiben u. a.m., die ausschließlich einseitig mit dem Ansinnen durchgeführt werden, um an persönliche Daten ahnungsloser Nutzer (m/w/d) zu gelangen, um sie schließlich einzig und allein für Werbezwecke mit der camouflierten Aufforderung zum (Endlos-) Glücksspiel per Dauerauftrag etc. zu missbrauchen. Ferner, um sie entgegen der §§ 29 und 28 Abs. 3 BDSG ggf. auch an Dritte weiterzuverkaufen.

Das Ausbleiben einer zielführenden Reaktion seitens Lottolands zeigt mir schlussendlich, dass Lottoland nicht im Mindesten daran interessiert war bzw. ist, einen Geldgewinn einfach nur wunschgemäß auszuzahlen. Es wurde hier auch partout nie von einem Geldgewinn seitens Lottoland gesprochen, sondern lediglich von Guthaben*, dass unter "Meine Zahlungen" im Spielerkonto eingesehen werden konnte.

Hinzu kommt, dass meiner Vermutung nach unter dem Deckmantel aufklärerisch anmutender, online zur Verfügung gestellter Informationsmaterialien von Lottoland hinsichtlich Spielsucht und kriminell angelegter Onlinegewinnspiele etc. der für mich fadenscheinige Eindruck konstruiert werden soll, überaus seriös aufgestellt und präventiv agierend zu sein. Eine einzige Farce, wenn man bedenkt, dass gerade diese meiner Ansicht nach knallharte Werbemaschinerie von Lottoland - vor allem in Zeiten ansteigender Fälle von Corona-Quarantänen - Online-Spielsucht eher fördert, als sich gewissenhaft und verantwortungsvoll damit auseinanderzusetzen.

Ich hatte Lottoland im Zuge meiner unbeantworteten E-Mail auch darauf hingewiesen, dass eine Nichtauszahlung meines rechtmäßig erlangten Gewinns automatisch dazu führen wird, dass ich meinen Anspruch auf Gewinnauskehr mit den bereits angekündigten Maßnahmen gegenüber Lottoland umsetzen und partiell auch in die Öffentlichkeit tragen werde. Damit werde ich nun peu à peu beginnen, da ich das in meinen Augen dubiose Geschäftsgebaren von Lottoland weder hinnehmen noch der Öffentlichkeit vorenthalten werde.

Darüber hinaus bin ich ebenfalls bereit, eine Art Interessengemeinschaft bzw. Interessenvertretung zu bilden, die sich mit ähnlichen oder anderen verfolgungswürdigen Vorfällen rund um den Buchmacher Lottoland beschäftigen.

Fazit: Wer bei Lottoland spielen will, hat meiner Meinung nach bereits verloren. Hier gibt es bedauerlicherweise nichts Echtes zu gewinnen, was nichtsdestotrotz in meinen Augen Spielsucht schüren und deshalb auch schnell in die Überschuldung führen kann (s. o.)!

Deshalb gilt für mich: Nie wieder Lottoland! Das steht fest und wird in Stein gemeißelt.





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