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Ich habe die DLI Inkasso GmbH als Gläubiger mit einem Forderungsaufzug beauftragt (07.10.2020). Nachdem ich am selben Tag eine bessere Insitution für die Geltendmachung gefunden habe, legte ich Widerspruch gegen die Beauftragung ein (08.10.2020).

Am 13.10.2020 wurde mir dieser Widerspruch bestätigt.

Nun habe ich heute (20.11.2020) eine E-Mail bekommen, dass der Schuldner Widerspruch erhoben hat. Ich war verwundert und kontaktierte das Unternehmen telefonisch und forderte dies zur schriftlichen Stellungnahme auf, weshalb eine weitere Geltendmachung in der Sache trotz Widerspruches erfolgt sei.

Es ist ziemlich unseriös das Verfahren fortzuführen nachdem Widerspruch erhoben wurde.

Rechtlich stellt dies auch ein Vergehen da, da das Inkassounternehmen gegen die Widerspruchsfrist von 14 Tagen verstoßen habe.

Im Groben und Ganzen habe ich nun zweimal dieselbe Forderung an den Schuldner und es kann sein, dass das Mahngericht im streitigen Verfahren die Substaniiertheit anzweifeln könne. Durch die DLI Inkasso GmbH habe ich nun noch mehr Arbeitsaufwand bei gewünschtem Minderungsaufwand. Und Kosten werden von mir verlangt, die nicht begründet sind.





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