Opodo hat im Rahmen der wegen COVID19 stornierten Flüge einen großen Teil des bereits geleisteten Betrages einbehalten und nicht an mich als Kundin zurückgezahlt.
Diese Gebühr ist nicht gerechtfertigt und vereinbart mit der gesetzlichen Regelung zur Rückerstattung bei Flugreisen. Die Vermittlung ist eine Leistung für die Airline und muss daher mit der Airline verrechnet werden. Dem Kunden muss beim Ausfall des Fluges der Gesamtpreis zurückerstattet werden.
Daher fordere ich Opodo auf, den gesamten Betrag zurück zu zahlen.