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Sieben von acht Artikeln einer ursprünglich größeren Paketsendung vom 08.10.2020 wurden von mir und einem vorhandenen Zeugen aufgrund der wesentlich geringeren Gesamtgröße in einem kleineren Paket am 11.10.2020 retourniert (ein 1,5 kg schweres großes Nackenmassagerät hatte ich behalten).

Vier Jeans wurden erstattet (Retourenschein Seite 1). Bei den nicht erstatteten Artikeln handelt es sich um drei kleine und sehr leichte Modeschmuckartikel im Gesamtwert von EUR 78,17 (Retourenschein Seite 2, bestehend aus: ein leichtes Halskettchen, ein Paar Ohrringe, ein leichtes Armband; Gesamtgewicht ca. 30 g; jeder Artikel jeweils in ein Kleinteile-Plastiktütchen verpackt, zwei davon ungeöffnet). Die drei Artikel waren wiederum verkäuferseitig lediglich in einer offenen Versandtasche (DIN A5) dem Paket beigelegt und genauso von mir dem kleineren Retourenpaket wieder beigelegt und zusammen mit den vier Jeans und beiden Retourenscheinen mit DHL zurück gesendet.

Der sich selbst bezeichnende „Lieblingskundenservice“ behauptet vehement und ohne weitere Diskussionswilligkeit, dass aufgrund einer Gewichtskontrolle die drei Modeschmuckartikel nicht enthalten gewesen sind. Da das Retourenpaket ohnehin weniger Gewicht hatte (kleinerer Karton und das Nackenmassagegerät war nicht enthalten), ist die Argumentation jedoch absurd, und da ich einen Zeugen habe, bin ich nachweislich und beweisbar im Recht und werde die Ignoranz und Unterstellung der Bereicherung so nicht auf mir sitzen lassen. Es ist genau umgekehrt: brands4friends hat mein Geld und die Ware.

Ich war bereits seit über 10 Jahren eine sehr gute Kundin und hatte aufgrund zahlreicher Käufe schon seit langem BestFriends-Status Level 3. Noch nie kam es vor, dass ich Ware nicht bezahlt habe, weder bei diesem Unternehmen noch bei einem anderen. Es kann nicht sein, dass brands4friends darauf spekuliert, dass es sich für mich nicht lohnt zu klagen.

Auch eine Beschwerde bei der EU-Onlinestreitbeilegung habe ich zwar vorgenommen, diese wurde von brands4friends jedoch einfach 30 Tage ignoriert und damit ist die Beschwerde bei der Streitbeilegungsstelle leider nicht weiter verfolgbar. Zudem habe ich bei nur teilweiser Erstattung einer Gesamtrücksendung keine Chance mein Geld über PayPal oder VISA Gold zurück zu erhalten, obwohl ich diese beiden versicherten Zahlungsmethoden verwendet habe, wie mir beide Zahlungsdienstleister mitteilten.

Sollte ich nun weder hier noch über die Verbraucherzentrale erreichen, dass mir mein zustehendes Geld zurück erstattet wird, werde ich den Klageschritt trotz höherer Kosten erwägen, da ich mit vorhandenem Zeugen eindeutig und nachweisbar im Recht bin.





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