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Ticket-Bestellung im Oktober 2019 für ein Konzert im Frühjahr`20 an einem Freitag Abend in Frankfurt.

Covid-19 bedingt wurde das Konzert auf einen Termin dienstagsabends im Herbst verschoben.

Wegen Schule und Arbeit (am Bodensee) war dieser Termin nicht wahrzunehmen, also Rückabwicklung des einseitig durch Eventim geänderten Vertrages gefordert.

Es folgte ein nicht auf die Rückabwicklung eingehender Schriftverkehr, später über einen Anwalt.

Ergebnis: auch der Richter des Amtsgerichtes stellte keinen Erfolg unserer Klage in Aussicht, da auch wenn Eventim behauptet "vollumfänglich" für den Veranstalter tätig zu sein, sie nur "passiv" eine Vermittlerrolle (in unserem Fall für Schooter Promotions) inne haben und damit für eine Rückabwicklung, Storno etc. - alles was den Veranstalter Geld kosten würde - nicht Ansprechpartner ist.





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