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Am 23.06.21, kurz nach 10:00 Uhr, wurde mir der Zutritt des „SB Möbel BOSS“ verweigert, obwohl ich für alle Beteiligten mein ärztliches Attest sichtbar, welches mich aus gesundheitlichen Gründen von der Tragepflicht eines Mund-, Nasenschutz befreit, gemacht habe.

Ich bin schwerbehindert und mein Facharzt hat mir dieses Attest nicht grundlos verordnet.

Die aktuelle Eindämmungsverordnung von Sachsen-Anhalt sieht genau diese Ausnahme vor, welche durch die Boss-Mitarbeiter, auf Weisung der Zentrale, so der Tenor des Fachpersonals, „durchgesetzt“ wurde.

Zurzeit lasse ich anwaltlich eine Klage prüfen, meine Damen und Herren von BOSS, auch Sie haben sich an gesetzliche Regelungen zu halten.





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