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Leider ist die EnBW auch nach Verstreichen der Gesetzlichen Frist von sechs Wochen nach der Fristgerechten Kündigung eines Stromvertrages und der Übermittlung des entsprechenden Zählerstand in der Lage eine Abschlussrechnung zu erstellen oder sagen zu können wann man das schafft.
Ein Kundenorientiertes Verhalten und ein guter Kundenservice geht anders. Ich möchte der EnBW hiermit öffentlich eine letzte Frist von 14 Tagen setzen, sonst leite ich das Schlichtungsverfahren ein.





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