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Eine zeitkritische SEPA-Überweisung nach Belgien wurde aufgrund einer Sicherheitsüberprüfung auch nach 2 Werktagen nicht ausgeführt, trotz BGB §675 s, in der eine SEPA-Überweisung innerhalb eines Werktages zu erfolgen hat.

Die Bank hatte wohl nicht die notwendigen Resourcen, um mich als Kunden weder elektronisch noch telefonisch darüber zu informieren. Einfach gesagt, die Bank hat die Überweisung aus o. G. Grund nicht ausgeführt und ist danach weiterhin untätig geblieben. Eine Beschwerde meinerseits telefonisch u. elektronisch wurde entgegengenommen - danach ist die DKB wieder in Untätigkeit verfallen, d. h. keine Reaktion.

Ich habe es bis dato nicht für möglich gehalten, dass eine in Deutschland akkreditierte Bank ihren ordinären Geschäften nicht nachkommt.

Mir ist dadurch ein größerer Schaden entstanden, da ein Grundstückskauf nicht finalisiert werden konnte. Das Grundstück ist nun für mich verloren.





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