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Da ich das Fitnessstudio derzeit nicht mehr in Anspruch nehmen kann, habe ich gekündigt und angeboten, die Restmonate gegen die während der Coronaschließzeit weiter bezahlten Beiträge gegenzurechnen. Außerdem habe ich mich auf das neue Kündigungsrecht bezogen und eine Kündigungsfrist von einem Monat gewünscht.

McFit haben beides abgelehnt und sich auf das neue Recht bezogen, das zwar für Neuverträge ein ein-monatiges Kündigungsrecht vorsieht aber nicht für Altverträge, die dürfen sie ihrer Meinung nach weiterhin um ein Jahr verlängern.

Auch lehnten Sie die Rückzahlung oder Gegenrechnung der während der Coronaschließzeit bezahlten Beiträge ab- und wollen stattdessen diese Zeit an den Vertrag nach der Kündigung anhängen, obwohl die Verbraucherzentrale feststellt, dass eine Gutscheinlösung oder Anhängen nur mit Einverständnis der Mitglieder stattfinden darf. Dieses Einverständnis haben Sie nicht angefragt und nicht bekommen.

Sie mögen mit ihrer Auslegung des neuen Kündigungsrechtes juristisch Recht haben- daher kann ich nur alle Leser auffordern, ihrer Verträge sofort zu kündigen und lieber neue Verträge abzuschließen, damit ihnen das neue Kündigungsrecht zusteht.

Aber die Beiträge während der Corona bedingten Schließzeiten müssen ausgezahlt werden, auch eine Gutscheinlösung muss nach einem Jahr ausgezahlt werden, ein Anhängen akzeptiere ich nicht.





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