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11.04.2022 erhielt ich eine angeforderte Selbstauskunft von der consumer data gmbh.

Diese Auskunft enthält einen doppelten Eintrag.
Laut des KG Berlin vom 07.03.2012 (26 U 65/11) ist dies unzulässig.

Urteil des KG Berlin vom 07.03.2012 (26 U 65/11): Die doppelte Eintragung einer Forderung bzw. eines damit verbundenen Negativmerkmals bei der Schufa ist irreführend, vertrags- und rechtswidrig, da eine zusätzliche Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit möglich ist.

Weiterhin haben diese Einträge dasselbe aber unterschiedlich Forderungsdaten von Beginn.

Die eine steht mit 02.01.2020, die andere steht mit 02.03.2022.





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